Kanarische Inseln – Gestern hat der kanarische Gesundheitsminister im Parlament der Kanaren über die aktuelle Statistik zu der beantragten Sterbehilfe gesprochen. In Spanien ist eine medizinische Sterbehilfe seit einem Jahr gesetzlich im Rahmen des Euthanasie-Gesetzes erlaubt. Blas Trujillo erklärte, dass in diesem ersten Jahr insgesamt 7 Menschen auf den Kanarischen Inseln diese Sterbehilfe beantragt haben, davon waren fünf Frauen und zwei Männer.
Alle Anfragen wurden über die Gesundheitszentren der kanarischen Regierung eingereicht. Die Wünsche der Antragssteller wurden respektiert und so wurde die Sterbehilfe bei drei Personen in der privaten Wohnung durchgeführt und bei vier Personen im Krankenhaus. Aktuell liegen wohl vier neue Anträge vor, so der Gesundheitsminister.
Spanien war das vierte Land in der EU, welches Sterbehilfe gesetzlich zugelassen hat. Zuvor war dies nur in Holland, Belgien und Luxemburg erlaubt. In diesem Jahr hat auch Österreich ein solches Gesetz verabschieden, damit ist eine aktive Sterbehilfe in der EU nun in fünf Ländern möglich.
Damit man in Spanien die Sterbehilfe beantragen kann, muss man in jedem Fall volljährig sein. Zudem muss man bei vollem Bewusstsein sein und an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden. Eine weitere Möglichkeit ist eine bescheinigte schwere und chronische Behinderung. Der Antragsteller muss gegenüber einem Arzt innerhalb von 15 Tagen Zeitabstand zwei Anträge unter diesen Voraussetzungen abgeben, damit der Sterbehilfe zugestimmt werden kann.
Es gibt auch die Möglichkeit, über eine Patientenverfügung eine aktive Sterbehilfe für die Zukunft festzulegen. Dies ist dann eine vorweggenommene Willensäußerung (MAV genannt) und dies wird im Register der Krankenakte vermerkt. Darin kann man aber auch den ausdrücklichen Wunsch festlegen lassen, dass in keinem Fall eine aktive Sterbehilfe angewendet werden darf. Bisher liegen 1.438 solcher Verfügungen vor, davon sind 892 mit einem Wunsch nach Sterbehilfe registriert. – TF
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