Gran Canaria – Das Umweltministerium von Gran Canaria hat beschlossen, die Liste der Naturschutzgebiete, in denen Ziegen gefangen werden dürfen, um das Gebiet Inagua zu erweitern, zudem wurden die Gebiete Los Marteles und Risco de Tirajana zu dieser Liste hinzugefügt. Die bedeutet, dass in diesen Gebieten in den kommenden vier Jahren Wildziegen gefangen werden dürfen.
Mit der Erweiterung der Naturschutzgebiete ist die Liste der Gebiete, in denen Ziegen gefangen werden dürfen, nun von fünf auf acht angewachsen. Das Fangen der Tiere ist jedoch nur in öffentlichen Wäldern und außerhalb der gesperrten Zonen gestattet.
Die Erweiterung der Gebiete wird damit begründet, dass seit einigen Jahren belegte Zahlen vorliegen, die eine Ziegenpopulation in diesen Gebieten, hier insbesondere Inagua, bestätigen.
Bei der letzten Zählung in den Naturschutzgebieten kam man auf etwa 620 Wildziegen in diesen Gebieten. Diese Zählung stammt aus dem Frühjahr 2021.
Regelungen und Daten zum Ziegenfang
Bei der letzten Fangaktion im Jahr 2020 wurden 23 Anträge auf Fanggenehmigungen gestellt. Man darf also die Ziegen nicht einfach so fangen, sondern muss sich eine Genehmigung dafür geben lassen. Beim Fang gelten einige Regeln, man darf beispielsweise nur traditionelle Fangmethoden anwenden, wie ein Seil, die Genehmigungen zum Fangen verbieten ausdrücklich das Töten der Tiere. Damit man die Genehmigung bekommt, ist eine Unfallversicherung notwendig und zwei Kurse, die vom Cabildo de Gran Canaria angeboten werden. Danach kann man den Antrag stellen. Die gefangenen Tiere dürfen lediglich geschlachtet werden, um für den eigenen Verzehr das Fleisch zu liefern, eine kommerzielle Nutzung oder gar die Eingliederung in einen Viehbetrieb sind strengstens untersagt.
Diese Fangaktionen ersetzten im Jahr 2016 die Jagdgenehmigungen für wilde Ziegen auf Gran Canaria, die bis zu dem Jahr auch geschossen werden durften. Dies sorgte für massive Kritik und es gab ein Umdenken in der Politik. In dem letzten Jahr der Jagdsaison wurden 140 Ziegen getötet und damit die Population um etwa 1/3 reduziert. Bei den aktuellen Fangaktionen ist jeder „Fänger“ dazu verpflichtet, jeden einzelnen Fang zu dokumentieren und an das Umweltministerium zu melden. Allerdings dürfen auch Hunde zum Fang genutzt werden, dies wird weiter kritisiert. – TF
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