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Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung passiert Ministerrat und geht ins Parlament

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Spanien – Das angekündigte Gesetz gegen die Verschwendung von Lebensmitteln in Spanien wurde heute von Kabinett gebilligt. Damit kann der Gesetzesentwurf nun ins Parlament eingebracht werden. Das geplante Gesetz sieht Strafen von bis zu 500.000 Euro vor. Auf der anschließenden Pressekonferenz erklärte Landwirtschaftsminister, Luis Planas, dass „es ein wegweisendes Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Ineffizienz in der Lebensmittelkette, das wirtschaftliche, soziale, ökologische und ethische Folgen hat, ist“.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Unternehmen einen Präventionsplan aufstellen müssen, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu verhindern. Im Kern geht es darum, einen Plan aufzustellen, wie die Lebensmittel für andere Zwecke weiterverwendet werden können, mit Priorität für den menschlichen Verzehr. Das Landwirtschaftsministerium hat errechnet, dass spanische Haushalte im Jahr 2020 1.364 Tonnen Lebensmittel weggeworfen haben, das sind im Schnitt 31 Kilo pro Person.

Minister Planas erklärte aber auch, dass das Gesetz vorsieht, dass Unternehmen, die kleiner als 1.300 Quadratmeter sind, von diesen Pflichten ausgenommen werden.

Die Gastronomie müsste künftig dem Kunden anbieten, nicht verzehrte Speisen mitzunehmen. Dazu müssen lebensmitteltaugliche Behälter bereitstehen, zudem müssen diese wiederverwendbar oder leicht zu recyceln sein.

Das eigentliche Ziel ist es, „das Bewusstsein zu schärfen. Regelt man die Lebensmittel und verpflichtet die Unternehmen zur Abgabe an Tafeln, dann stärkt dies das Bewusstsein in der Gesellschaft für das kostbare Gut und wird so Verschwendung vermeiden“, so der Minister weiter. Die Abgabe an die Tafeln müssen die spendenden Unternehmen organisieren. Die Tafeln selbst müssen jedoch die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat errechnet, dass etwa 30 % der weltweiten Lebensmittel vernichtet werden.

Die geplanten Strafen liegen zwischen 2.001 und 60.000 Euro, sollte es schwerwiegende Verstöße geben, können diese auch bis 600.000 Euro steigen. Es kann aber auch Strafen von unter 2.000 Euro geben, sofern die Verstöße als geringfügig eingestuft werden, die könne beispielsweise die Weigerung von Restaurants sein, die Lebensmittel dem Kunden mitzugeben. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Verschwendung von Lebensmitteln ade? Spanien plant neues Gesetz, vom 12.10.2021

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