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Kanaren beschließen Corona-Gesetz – Viel Kritik bezüglich Verfassungswidrigkeit

Kanarische Inseln – Heute hat das Parlament der Kanarischen Inseln das sogenannte „COVID-19-Gesetz“ gebilligt. Allerdings nur aufgrund der knappen Regierungsmehrheit von PSOE, NC, Podemos und ASG. Die gesamte Opposition von CC, PP und gemischter Fraktion hat gegen das Gesetz gestimmt. Das Gesetz umfasst alles im Zusammenhang mit dem Warnsystem und Kontrolle der Coronapandemie auf den Kanarischen Inseln.

Die Opposition lehnte das Gesetz hab, da man weiterhin verfassungswidrige Inhalte in dem Gesetz sieht. Das Gesetz weicht letztendlich das Dekret auf, welches bisher angewendet wurde, um die Coronapandemie zu „managen“. Neben der Verfassungsbedenken wies die Opposition auch darauf hin, dass dieses neue Gesetz veraltete Aspekte enthält, die der Situation der Pandemie nicht angepasst wurden.

Im Gegensatz zur spanischen Zentralregierung versteht man auf den Kanaren nicht, wie man „angesichts der hohen Sterblichkeit“ über eine Lockerung oder Aufhebung der Coronamaßnahmen diskutieren kann. So erklärte es die Sprecherin Vidina Espino, von der gemischten Fraktionsgruppe, in der Parlamentsdebatte. Bezüglich der Verfassungswidrigkeit sagte sie, dass wenn die Regierung mit der „Sturheit“ fortfahren wird, „wird das Gesetz vom Gericht gekippt“.

ASG und Podemos rechnen zwar damit, dass das Gesetz vor dem obersten Gerichtshof gebracht werden wird, aber befürchten nicht, dass es gekippt werden könnte. Für die NC ist es klar, das Gesetz sei erforderlich, da „wir keinen Alarmzustand mehr haben“. Man sieht zwar auch, dass es Einschnitte in den Grundrechten enthält, dies sei aber akzeptabel, „wenn Leben auf dem Spiel stehen“.

Ein Hin und Her in den Meinungen

Für die PP ist dieses „Gesetz eine Schande“, da „90 % des Textes mit Verfassungswidrigkeit behaftet ist“. Luz Reverón sagte nur: „Mal sehen, was passiert“. Für ihn ist dieses Gesetz „anachronistisch“, weil die aktuellen Coronamaßnahmen „weder ausreichend noch notwendig sind“. Als Beispiel brachte er an, dass das kanarische Gesetz nun eine Quarantänepflicht enthält, die aber vom spanischen Gesundheitsministerium als aufgehoben gilt. Daher „wird meine Fraktion diesen Unsinn nicht unterstützen“.

Die CC-Fraktion verwies darauf, dass selbst der Alarmzustand vom obersten spanischen Gerichtshof aufgehoben wurde und für verfassungswidrig erklärt wurde, man brauch „Rechtssicherheit, die aber auch die Grundrechte achtet“. Gleichzeitig warnt man vor „weiterem Misstrauen der Bürger“. Das „Gesetz enthält angemessene Maßnahmen für das Jahr 2020, aber nicht für das aktuelle Jahr“.

Die PSOE in Form von Sprecher Marcos Hernández sieht „keine Grundrechte verletzt, da die Verteidigung der öffentlichen Gesundheit priorisiert wird“.

Die Frage wird nun sein, wird dieses Gesetz die Dekrete voll ablösen und wird das Gesetz den Gerichten standhalten? – TF

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