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Senat von Spanien verabschiedet erstes Gesetz zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

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Spanien – Nach nun über 15 Jahren ist es der politischen Klasse in Spanien gelungen, das erste vollumfängliche Gesetz zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu verabschieden. Das Gesetz wird „Zerolo Gesetz“ genannt, dies zu Ehren des verstorbenen Pedro Zerolo (PSOE), der der Initiator des gleichgeschlechtlichen Ehegesetzes von Spanien war. Zerolo ist inzwischen schon seit 7 Jahren verstorben und kann dieses neue Gesetz selbst nicht mehr miterleben. Der Senat von Spanien hat nach vier gescheiterten parlamentarischen Anläufen an diesem Mittwoch das Gesetz endlich verabschieden können.

Das neue Gesetz bestraft Vorurteile, Marginalisierung, Demütigungen und Ausgrenzungen. Alle Parteien, mit der Ausnahme der konservativen PP und rechtsradikalen VOX-Partei, haben für das neue Gesetz gestimmt. Beide Parteien fallen gerne wegen solchen Dingen auf, die mit dem neuen Gesetz bestraft werden können. In bereits wenigen Tagen soll das Gesetz in Kraft sein, wenn das Parlament noch zustimmt, dies ist wohl nur reine Formsache.

Das Gesetz dient dabei nicht als neuer Rechtsrahmen, sondern strebt danach, dass alle bestehenden Gesetze entsprechend respektiert und beachtet werden. Niemand darf mehr aufgrund seiner Herkunft, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seines Alters, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion, seiner Überzeugungen, einer Behinderung oder seines sozialen Status diskriminiert werden. Das Gesetz verfolgt Verhaltensweisen, die nicht als Straftaten eingestuft werden, sondern als Diskriminierung und Hassrede, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Es legt Verpflichtungen uns Sanktionen dazu fest, diese können bis zu einer halben Million Euro teuer werden.

Wer überwacht das Gesetz?

Die Verfolgung von Diskriminierungen und die Verhängung von Sanktionen ist Aufgabe der jeweils zuständigen Verwaltung. Aber es wird eine unabhängige Gleichbehandlungsbehörde geschaffen, eine Einzelperson mit funktionaler Autonomie, ähnlich dem Ombudsmann, die von der Regierung vorgeschlagen und vom Parlament für einen Zeitraum von fünf Jahren eingesetzt wird. Diese Person wird die Opfer unterstützen, sie wird eine Schlichtungsstelle sein, sie wird von Amtes wegen oder auf Verlangen ermitteln, sie wird rechtliche Schritte vorantreiben und Verwaltungssanktionen fordern.

Beispiele zum Gesetz aus dem Alltag

Beispielsweise wird es künftig unter Strafe stehen, wenn man jemandem die Vermietung einer Wohnung verweigert, weil dieser evtl. Roma ist. Auch wird es bestraft, wenn man Personen aus solchen Gründen den Zugang zu einem Nachtclub oder einem Geschäft verweigert, ebenso gilt dies bei Emigranten, behinderten Menschen oder wenn diese eine schwarze Hautfarbe haben. Niemand darf seinen Job verlieren, weil er homosexuell ist oder ein Hidschāb trägt. Es gibt noch unzählige andere Beispiele, damit sollte aber klar sein, was genau gemeint ist.

Geldbußen & Strafen

Der Sanktionskatalog umfasst drei Stufen, leicht (300 bis 10.000 Euro), schwer (10.001 bis 40.000 Euro) und sehr schwer (40.0001 bis 500.000 Euro). Am schwerwiegendsten werden fortlaufende Diskriminierungen eingestuft, auch die Belästigung und der Aufbau von Druck auf Behörden fällt in diese Kategorie. Wenn ein Bußgeld höher als 300.000 Euro ausfallen sollen, dann muss dies von Ministerrat genehmigt werden. Alle Einnahmen aus diesen Bußgeldern sollen dazu aufgewendet werden, um gegen Diskriminierung aufzuklären. Das maximale Bußgeld fällt immer dann an, wenn es eine Diskriminierung von einem öffentlichen Bediensteten gegen eine andere Person gab.

Schwerwiegende Vergehen können auch den Verlust von Beihilfen oder staatlichen Aufträgen zur Folge haben. Auch eine Schließung von Geschäftsräumen kann angeordnet werden. Ein Berufsverbot von bis zu 5 Jahren ist ebenfalls möglich. Es besteht die Möglichkeit, Strafen auch durch soziale Arbeit abzuleisten.

Die Beweislast liegt beim Täter

Anders, als üblich, gilt bei diesem Gesetz die umgekehrte Beweislast. Liegen begründete Anhaltspunkte für eine Diskriminierung vor, muss der Beschuldigte beweisen, dass er die Diskriminierung nicht begangen hat.

Das Strafgesetzbuch wird dafür ebenfalls angepasst. Antiziganismus wird dem Rassismus und dem Antisemitismus gleichgestellt und wird mit Haftstrafen von 1 bis 4 Jahren bestraft.

Ob dieses Gesetz die Gesellschaft verbessern wird, oder ob es dadurch nur endlose Strafverfolgungen geben wird, die dann im Sande verlaufen, das wird die Zukunft zeigen müssen. – TF

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