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Verfassungsgericht kassiert erneut eine Corona-Maßnahme der Zentralregierung

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Spanien – Das spanische Verfassungsgericht hat erneut eine Corona-Maßnahme der Zentralregierung als nicht verfassungskonform ausgehebelt. Die Reform der Zentralregierung, die den autonomen Regionen von Spanien das Recht gab, diverse Corona-Maßnahmen bei den lokalen obersten Gerichtshäfen absegnen zu lassen, wurde mit 7 zu 4 Richterstimmen gekippt. Das Verfassungsgericht erklär diese Reform für ungültig.

Das Verfassungsgericht sieht hier die Gewaltenteilung in Gefahr, denn diese Art von Regulierung steht ausschließlich der Zentralorgane zu und nicht den einzelnen Regionen. Die Richter am Verfassungsgericht mussten sich damit befassen, weil der oberste Gerichtshof von Aragon diese Gewaltenteilung ebenfalls als problematisch betrachte und diese Streitfrage an das Verfassungsgericht weiterreichte.

Das Verfassungsgericht sieht hier auch „verwirrende Tendenzen“ bei der Art und Weise, wie das Gesetz dazu formuliert wurde. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Aufteilung der Gewalt, in die Exekutive und Judikative den Corona-Maßnahmen eine gewichtige Wirkung verleihen, was nicht rechtes sein kann. Denn dies würde das „verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung verletzten, indem es den Justizorganen Aufgaben zuweist, die außerhalb der verfassungsgemäßen Rolle liegen und Regulierungsbefugnisse untergräbt, die die Verfassung der Exekutive zuschreibt“. Die Gerichte seien keine „Gesundheitspolizei“, sondern müssten Gesetze frei nach der Erstellung bewerten können.

„Gerichte sind keine Mitbeteiligten, an der Ausübung der Regulierungsbefugnisse“, so der oberste Verfassungsgerichtshof.

Dies bedeutet wohl für die Zukunft, dass keine regionalen Regierungen mit der Hilfe von Gerichten entsprechende Gesundheitsmaßnahmen einführen dürfen. Regierungen müssen die Maßnahmen im Rahmen der Verfassung selbst verabschieden und dann darauf setzten, dass diese Maßnahmen im Nachhinein nicht von Gerichten gekippt werden, sollte gegen diese Maßnahmen geklagt werden. Eine vorherige Absicherung, so wie bisher passiert, ist damit nicht mehr möglich. – TF

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