Kanarische Inseln – Laut einem Bericht des kanarischen Gesundheitsministeriums haben auf den Kanarischen Inseln seit Beginn der Sterbehilfe in Spanien insgesamt 14 Menschen dieses Recht in Anspruch genommen. Dies ist die totale Zahl seit dem Juni 2021. Die Sterbehilfe gilt seit dem Jahr 2021 in Spanien als individuelles und freies Recht, welches im Leistungsportfolio des Gesundheitssystems inkludiert wurde.
Von den 14 Personen stammten acht aus der Provinz Las Palmas und sechs aus der Provinz Santa Cruz. Es waren acht Frauen und sechs Männer, die sich beim Sterben halfen, ließen. Da das Jahr 2021 nicht als volles Jahr in die Statistik einfließt, ist es nicht verwunderlich, dass der größte Anteil (10 Sterbehilfen) im Jahr 2022 gewährt wurde. Von diesen zehn im Jahr 2022 beantragten Sterbehilfen wurden sechs im eigenen Zuhause des Patienten durchgeführt und vier in einem Krankenhaus. Dabei wurde immer der Wille der Person berücksichtigt, die den Antrag gestellt hat.
Im laufenden Jahr 2023 wurde bisher eine Sterbehilfe gewährt, wobei drei weitere Anträge vorliegen.
Anforderungen an Euthanasie
Zu den Voraussetzungen für die Beantragung der Leistung gehört, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig, leistungsfähig und bei Bewusstsein sind. Entweder an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden oder an einer schweren, chronischen und behindernden Erkrankung leiden, die von einem verantwortlichen Arzt bescheinigt wurde. Zudem müssen zwei Anträge freiwillig und schriftlich im Abstand von mindestens 15 Kalendertagen gestellt werden.
Ebenso bestimmt die Norm die Pflichten des Gesundheitspersonals, das diese Menschen betreut, definiert ihren Handlungsrahmen und regelt die Pflichten der betroffenen Verwaltungen und Institutionen, um die ordnungsgemäße Ausübung des anerkannten Rechts sicherzustellen. – TF
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