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Neben Reduzierung der IGIC auch Anhebungen geplant

Erfrischungsgetränke sind nicht von der Reduzierung der IGIC betroffen - im Gegenteil...

Kanarische Inseln – Heute sind weitere Details zu den Plänen der Reduzierung der IGIC durchgesickert. Laut einem Bericht der Tageszeitung Canarias7 sind lediglich gewisse Reduzierungen geplant, wie auch schon von uns berichtet. Nun gibt es eine grobe Liste, die eine „Nullsteuer“ von Produkten und Dienstleistungen enthält, eine andere Reduzierung ist jedoch nicht vorgesehen.

Laut Vorschlag der Regierung der Kanaren soll der „Nullsatz“ künftig auf Transportdienstleistungen innerhalb einer Insel angewendet werden, sprich Busfahrten und Taxifahren wären dann von der Steuer befreit. Gleiches würde für die Einfuhr, Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit audiovisuellen Produktionen gelten.

Medizinische Güte und Versorgung wie beispielsweise alles was Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung benötigen, oder Menschen in normalen Leben beeinträchtigen kann, wie Brillen, Prothesen, Implantate, Treppenlifts, Heimdialyse und Co. sollen auch auf den „Nullsatz“ heruntergesetzt werden.

Babywindeln, Windeln für Erwachsene und Bettunterlagen sollen auch zum Nullsatz besteuert werden. Matratzen sollen allgemein auf den ermäßigten Satz herabgesetzt werden.

Für die Reduzierung der IGIC soll es auch Steigerungen geben

Neben den Absenkungen will die Regierung aber auch zwei Anhebungen vornehmen. Darunter die IGIC auf Energy-Drinks, die Koffein enthalten, deren Anteil höher als 150 Milligramm pro Liter ist. Zudem sollen Getränke, egal ob Saft, Erfrischungsgetränke und Co. denen Zucker zugesetzt wurde, in der IGIC höher besteuert werden.

Beide Produktkategorien haben derzeit einen ermäßigten Steuersatz von 3 %, sollen künftig aber auf 7 % angehoben werden.

Für diese Anhebung gibt es sogar eine passende Begründung, denn die spanische Behörde für Lebensmittelsicherheit warnt vor dem Verzehr dieser Produkte, da diese gesundheitsschädlich sein können. Insbesondere junge Menschen könnten gesundheitliche Schäden nehmen.

Die zweite Anhebung betrifft Zigarren von einem Verkaufspreis über 2,50 € pro Stück. Bisher waren diese aufgrund der kanarischen Handwerkskunst auf einen reduzierten Tabaksteuersatz von 15 % eingestellt, sollen künftig dann aber zum gleichen Steuersatz wie Zigaretten und Co., also mit 20 % besteuert werden. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Reduzierung der IGIC – Wahlversprechen der CC wohl hinfällig, vom 18.10.2023

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