Spanien – Wirtschaftsministerium und Arbeitsministerium haben sich auf die Reform von Langzeitarbeitslosengeld in Spanien verständigt. Diese Neuregelung wurde am heutigen Dienstag im Kabinett beschlossen. Es war eine der offenen Fragen der EU im Zusammenhang mit 10 Milliarden Euro an Coronahilfen für Spanien. Mehr als ein Jahr Verspätung hat die Regierung von Spanien nun bezüglich dieser Reform zu verbuchen. Dies lag aber auch an den vorgezogenen Wahlen.
Das Langzeitarbeitslosengeld wird in den ersten 12 Monaten des Bezuges angehoben, auf 570 Euro in den ersten 6 Monaten und auf 540 Euro in den folgenden sechs Monaten. Der derzeitige Betrag von 480 Euro bleibt für die darauffolgenden 30 Monate bestehen. Zudem können ab in Kraft treten der Reform auch jüngere Menschen, ab 45 Jahren, dieses Langzeitarbeitslosengeld erhalten. Ein wichtiges Anliegen von Arbeitsministerin Díaz wurde also berücksichtigt.
Auf der anschließenden Pressekonferenz nannte Díaz diese Vereinbarung eine „großartige Reform“, die besonders „feministischen Charakter“ habe. Denn 56 % der Langzeitarbeitslosen sind Frauen. „Wir sind eine Regierung, die die Arbeitnehmer verteidigt und schützt und die es den Menschen ermöglicht, besser zurechtzukommen“, betonte Díaz. Die Reform „verbessert, erweitert und vereinfacht“ diese Subvention für die Menschen im Land.
Diese Hilfen werden aufgrund des IPREM (Multipler Einkommens Indikator) berechnet. Der liegt aktuell bei 600 Euro im Monat, wird aber voraussichtlich im Jahr 2ß24 angehoben. Die Beihilfe beträgt demnach 95 % des IPREM. Lange Wartezeiten nach Ablauf des normalen Arbeitslosengeldes wird es auch nicht mehr geben. Bisher hat man mindestens einen Monat warten müssen. Zudem wurde die Antragsfrist auf 6 Monate nach Ablauf des Arbeitslosengeldes erhöht. Die Suche nach einem Arbeitsplatz steht dieser Beihilfe nun nicht mehr im Weg, bisher war dies ein K.-o.-Kriterium, um die Hilfe eben nicht zu erhalten. – TF
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