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Der Mindestlohn in Spanien wird um 5 % angehoben auf 1.134 € im Monat

Der Arbeitgeberverband CEOE ist aus den Verhandlungen ausgestiegen.

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Spanien – Auch wenn Yolanda Díaz im Parlament mit dem Absenken des Eintrittsalters für das Langzeitarbeitslosengeld gescheitert ist, so ist sie beim Mindestlohn erfolgreich. Denn der spanische Mindestlohn wird in diesem Jahr um 5 %, also 54 Euro im Monat, auf dann 1.134 Euro ansteigen. Dies ist der neue Bruttolohn, der in 14 Monatsgehältern (inkl. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) gezahlt werden muss. So erklärte es der Staatssekretär für Arbeit, Joaquín Pérez Rey, am Ende der letzten Sitzung. Der Arbeitgeberverband CEOE hat sich aus den Verhandlungen zum Mindestlohn zurückgezogen, da man eine Anhebung dieser Höhe nicht tolerieren wollte.

Die neue Anhebung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. „Die Regierung hat große Anstrengungen unternommen, um eine Einigung mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu erzielen (…) Ich danke den Arbeitgebern für ihre Bemühungen, am Ende war es nicht möglich“, sagte Pérez Rey in Erklärungen gegenüber den Medien.

Der Staatssekretär sagte zudem, dass durch diese neue Anhebung „viel gerechtere und besser verteilte Renten“, entstehen werden, dies würde die Armutslücke in Spanien um 25 % verringern. Obwohl er die Anstrengungen der Arbeitgeber schätze, sagte er jedoch auch, dass „die Arbeitgeber sich nicht flexibel gezeigt haben, eine alternative Zahl zu suchen oder auf ihre Anforderungen zu verzichten.“

Die Arbeitgeber forderten Sonderregelungen für die Landwirtschaft sowie. So wie auch die Gewerkschaften – eine Anpassung des Mindestlohns an Aufträge des öffentlichen Sektors. Weitere Veränderungen, wie von den Gewerkschaften gefordert, gibt es jedoch nicht. Also, der derzeit genutzte Mechanismus bleibt bestehen. Dies sei dem „Gesetzgebungsverfahren geschuldet, das uns daran hindert“, so Pérez Rey.

Der Arbeitgeberverband hatte eine Anhebung von 3,5 % vorgeschlagen, sofern diese an öffentliche Aufträge und mit Ausnahmen für den Agrarsektor verbunden sind. Die lehnte das Arbeitsministerium so jedoch ab. Die Gewerkschaften hätten sich auf eine geringere Steigerung einigen können, sofern die Arbeitgeber im Boot bleiben, da dies jedoch nicht der Fall war, gab es eine Einigung nur zwischen der Regierung und den Gewerkschaften für eben die Anhebung von 5 % ohne weitere Anpassungen. – TF

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