Spanien – Heute hat das spanische Finanzministerium über die nächste Zeitperiode der abzugebenden Einkommenssteuererklärung für 2023 informiert. Demnach hat man im Zeitraum ab dem 3. April 2024 bis zum 1. Juli 2024 Zeit, um seine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch für die Vermögenssteuererklärung. Abgegeben werden kann diese über die Webseite der Finanzbehörden oder die entsprechende App.
Diejenigen, die lieber eine telefonische Steuererklärung einreichen möchten, müssen dies zwischen dem 7. Mai und 1. Juli tun. Persönlich, also mit Präsenz, kann man die Steuererklärung nur noch zwischen dem 3. Juni und 1. Juli 2024 abgeben.
Sollte jemand eine Steuernachzahlung herausbekommen, ist eine Abgabe der Erklärung bis zum 26. Juni zu erfolgen, denn per Lastschrift ist nur dann noch die Nachzahlung möglich, ansonsten müsste man die nachzuzahlende Summe per Einzahlung bei einer Bank am Schalter vornehmen.
Im Jahr 2023 wurden für das Jahr 2022 insgesamt 22,9 Millionen Steuererklärungen in Spanien abgegeben, das waren 3,9 % mehr als 2022. – TF
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