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Körperliche Arbeit soll künftig in Spanien mit vorzeitigem Renteneintritt ohne Abzüge belohnt werden

Davon profitieren beispielsweise dann Zimmermädchen in Hotels oder Reinigungskräfte im Allgemeinen.

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Spanien – Die Reformierung des Rentensystems in Spanien war festgefahren, doch nun scheint sich diese festgefahrene Situation zu lösen. Bisher hatte das Ministerium für soziale Absicherung eine Ablehnung gegenüber dem Vorschlag, dass bestimmte Personengruppen früher in Rente gehen können, ohne dass Abzüge anfallen. Doch dies war eine der Kernforderungen der Gewerkschaften UGT und CCOO. Jetzt heißt es tatsächlich, dass bestimmte Berufe aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Eine weitere Anpassung an den Vorschlägen der Regierung findet man im Bereich der Altersteilzeit.

Im Grunde geht es darum, dass künftig Menschen, die körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf ausüben zu können, früher in Rente gehen können, ohne dass Abzüge an der Rentenzahlung vorgenommen werden. Bisher spielte das Alter bei dieser Thematik keinerlei Rolle. Doch die Gewerkschaften konnten sich offensichtlich durchsetzen. Bisher waren lediglich Krankheit, Arbeitsunfälle und Morbidität jeweils Gründe, ohne Abzüge in Rente gehen zu können.

Das Ministerium gab nun zu, dass „schwierige“ Berufe solche sind, in denen Tätigkeiten „unter extremen Bedingungen ausgeübt werden, die mit ständiger Anstrengung oder großen Schwierigkeiten verbunden sind und unter anderem durch das Alter, die Einwirkung extremer Hitze/Kälte, Lärm, Vibrationen und die erforderliche ständige Aufmerksamkeit gekennzeichnet sind.“ , ständige Anwendung körperlicher Anstrengung, Nachtarbeit, Schichtarbeit, ständige Verwendung der mitgeführten persönlichen Schutzausrüstung usw. können eine vorzeitige Rente begründen.

Darüber hinaus heißt es auch, dass das Nationale Institut für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz über „jene Tätigkeiten berichten muss, bei denen die physischen oder psychischen Anforderungen ab einem bestimmten Alter eine Einschränkung darstellen, wobei die Geschlechter besonders zu berücksichtigen sind“.

Weitere Eckpunkte zur Rentenreform

Eine rote Linie gibt es aber von der Regierung, das Alter von 52 Jahren. Kein Arbeitnehmer kann vor diesem Alter in Rente gehen. Dann seien theoretisch noch „Änderungen der Arbeitsbedingungen möglich“.

Bisher war es auch geplant, dass frühzeitige Renteneintritte in einem gemeinsamen Antrag durch Arbeitgeber und Gewerkschaften gestellt werden müssen. Doch dies hat das Ministerium dahingehend geändert, dass nun ein Antrag von lediglich einer Seite erfolgen muss, worin jedoch genau dargelegt werden muss, warum eine Einigung mit der anderen Seite nicht möglich ist.

Da noch nichts ins Gesetz gegossen ist, muss abgewartet werden, was am Ende genau herauskommt. Eines ist aber offensichtlich, das Rentensystem in Spanien wird dahingehend angepasst, dass körperlich schwere Arbeit künftig mit früherem Renteneintritt belohnt werden wird. Davon profitieren beispielsweise dann Zimmermädchen in Hotels oder Reinigungskräfte im Allgemeinen. – TF

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