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Spanien ändert ab 2022 Renteneintrittsalter sowie Berechnungsgrundlage der Rente

Spanien – Ab dem 1. Januar 2022 greifen erste massive Veränderungen bei dem spanischen Rentensystem. Erstmals wird bei der Berechnung der monatlichen Rentenzahlung ein Zeitraum von 25 Jahren vor dem Eintritt in die Rente berücksichtigt. Die ursprüngliche Idee, diesen Zeitraum auf 35 Jahre anzuheben, wurde jedoch verworfen.

Ein Beispiel, wenn ein Mensch, der im Jahr 1957 geboren wurde, im kommenden Jahr in Rente gehen möchte, dann werden alle Beitragsjahre seit dem Jahr 1997 herangezogen. Bei dieser neuen Berechnung wird es Gewinner und Verlierer geben. Gewinner sind diejenigen, die 25 Jahre kontinuierlich Beiträge eingezahlt haben. Verlierer sind diejenigen, die einen höheren Beitrag in den letzten Jahren freiwillig eingezahlt haben, das können beispielsweise Selbstständige sein, die in den letzten 10 Jahren den Basissatz freiwillig angehoben haben.

Eine weitere massive Änderung ist das Eintrittsalter für die Rente, dies wird auf 66 Jahre und zwei Monate angehoben. Dies sind zwei Monate länger, als es bisher der Fall war. Diese Grundvoraussetzung gilt für alle, die im Berufsleben weniger als 37,5 Beitragsjahre vorweisen können. Diejenigen, die mehr als 37,5 Beitragsjahre nachweisen können, können bereits mit 65 in Rente gehen. Diese Grundvoraussetzung wird bis zum Jahr 2027 schrittweise angepasst. Dann darf man frühestens mit 67 Jahren in Rente gehen, sofern man weniger als 38,5 Beitragsjahre nachweisen kann.

Sollte man früher in Rente gehen wollen, ist die zwar auch möglich, aber dann muss man mit Abzügen rechnen. Pro Quartal, welches man früher in Rente geht, werden dem Rentner 2 % von der zu zahlenden Rente abgezogen, sofern man weniger als 38,5 Jahre gearbeitet hat. Wenn man länger als 44,5 Jahre gearbeitet hat, dann werden „nur“ 1,625 % abgezogen. Menschen, die gezwungen in den Vorruhestand geschickt werden (z.B. durch ein ERE), müssen auch mit „Strafen“ zwischen 6 und 7,5 % pro Jahr rechnen. – TF

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