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Neues Touristengebiet „Valle de La Aldea“ in La Aldea geplant

Dieses Touristengebiet soll 1.479 Hotelbetten mit mindestens vier Sternen inkludieren.

Lesedauer 2 Minuten

La Aldea – Auch die nördliche Gemeinde La Aldea auf Gran Canaria hat einen neuen Generalplan für das Stadtgebiet vorbereitet, dieser sieht die Schaffung des Touristengebietes „Valle de La Aldea“ vor. Dieses Touristengebiet soll 1.479 Hotelbetten mit mindestens vier Sternen inkludieren. Die geht aus einer strategischen Umweltstudie hervor, die im Rahmen des Generalplans der Gemeinde erstellt wurde und derzeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Das gesamte Gebiet umfasst eine Fläche von 79,1 Hektar

Diese 1.479 Hotelbetten sollen auf drei Betriebe aufgeteilt werden. Einmal 1.182 Betten, einmal 225 und einmal 72 Betten. Das große Resort wird in sich nochmals aufgeteilt in drei Einheiten mit je 972, 150 und 60 Betten. Es wird ein Sport und Wellness Resort. Das entsprechende Grundstück gehört der Firma Romertor SA. Es befindet sich zwischen den Schluchten Loma de Las Quemadas und Cañizo.

Das zweite Grundstück, welches im Besitz der Familie Velázquez-Sarmiento ist, befindet sich entlang des Staudamms Velázquez. Hier ist ein Komplex mit 225 Betten geplant. Dort, allerdings auf der südöstlichen Seite des Staudamms, liegt auch das dritte Grundstück, welches im Besitz von Luis Ortega ist und ein Hotel mit 72 Betten beherbergen soll.

Valle de La Aldea Touristengebiet
Valle de La Aldea Touristengebiet (klick zum Vergrößern)

Im gesamten touristischen Gebiet „Valle de La Aldea“ soll die maximale Bauhöhe 7,5 Meter nicht überschreiten, wobei aufgrund von Hoteltypologien vereinzelt Höhen von 11 Meter zugelassen werden können. Dies ist auch die maximale Höhe von Gebäuden im historischen Zentrum von La Aldea und dies steht auch im „Einklang mit der landschaftlichen Integration“.

Damit das neue touristische Gebiet gebaut werden kann, ist aber auch vorgeschrieben, dass Sportanlagen für mindestens 50 % der Bettenkapazität vorhanden sein müssen. Sprich 750 Personen müssen sich zeitgleich sportlich betätigen können. Die Mindestfläche der Sportanlagen muss 7.400 Quadratmeter erreichen. Zudem gibt es diverse Vorgaben bezüglich der Nutzung der Grundstücke im Zusammenhang mit Fitnessstudios, Sportzentren und Umkleideräumen. – TF

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