Spanien – Harter Schlag für Billigflieger in Spanien. Das Ministerium für Verbraucherangelegenheiten hat gegen vier in Spanien tätige Billigflugunternehmen ein Bußgeld von 150 Millionen Euro verhängt, weil sie Passagieren Gebühren für das Handgepäck in Rechnung stellten oder sie zum Ausdrucken des Tickets aufforderten. Die vier, Ryanair, Volotea, Vueling und Easyjet, kassieren damit die höchste Strafe in der Geschichte Spaniens für Fluggesellschaften.
Im Jahr 2023 gingen beim Ministerium diverse Beschwerden wegen „missbräuchlicher Praktiken“ der Fluggesellschaften ein. Hauptbeschwerdeführer war der Verbraucherschutzverband FACUA. Das Ministerium analysierte die Beschwerden und überprüfte die Vorgänge bei den Fluggesellschaften genau. Das Ergebnis ist die nun verhängte Strafe, wobei die Fluggesellschaften noch die Möglichkeit haben, eine Berufung einzulegen.
Die Fluggesellschaften lehnen dieses Bußgeld kategorisch ab und erklären in einer Stellungnahme der Association of Airlines (ALA), dass die Sanktion gegen europäische Vorschriften verstoße. Konkret verstößt es gegen den Grundsatz der Preisfreiheit. Zudem stellt „dies einen Eingriff in die Tarifgestaltung dar“. Laut Fluggesellschaften wird die Mitnahme eines Handgepäckstücks unter dem Sitz grundlegend kostenfrei angeboten. Das Verbraucherschutzministerium wolle die Gesellschaften aber dazu zwingen, die Aufgabe eines Handgepäckstücks kostenfrei durchzuführen, was „die Passagiere benachteiligt, die nur für Dienstleistungen bezahlen wollen, die sie benötigen“.
Die Fluggesellschaften haben ausgerechnet, dass rund 50 Millionen Passagiere davon negativ betroffen wären, weil sie künftig mehr für ein Ticket bezahlen müssen, obwohl sie mit dem Handgepäckstück unter dem Sitz reisen wollen. Sollte Spanien auf dieser Strafe beharren, wäre dies ein Schlag gegen die Reisenden direkt, denn damit würde das Land an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, so die Gesellschaften.
Meinungen sind natürlich konträr
Asufin, der Verband der Finanznutzer, ist hingegen anderer Meinung. „Wir können einer systematischen Verletzung der Verbraucherschutzrechte durch systematische Praktiken, die einen umfassenden Missbrauch darstellen, durch Klauseln, die keinerlei rechtlichen Schutz bieten, nicht zustimmen“. Man klagt auch vor dem spanischen Obersten Gerichtshof gegen Volotea wegen einseitiger Vertragsklauseln.
Laut ALA kollidiert diese Strafe jedoch „frontal mit der jüngsten Initiative der Europäischen Kommission“, die sich dafür einsetzt, dass Fluggesellschaften gemeinsame Freigrenzen oder Standards für Handgepäck festlegen. Zudem erklärte man, „dass die in den letzten Jahren entwickelten Tarife mit unterschiedlichen Zusatzleistungen Vorteile und mehr Angebot für die Passagiere mit sich bringen“. Dass die EU jedoch das kostenfreie Handgepäck auch in gewissen Größen festlegen will, wurde hier nicht erwähnt. – TF
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Kostenloses Handgepäck in der EU künftig auf 10kg und 20cm x 40cm x 55cm festgelegt, vom 23.05.2024
Urteil: Gebühren für Handgepäck auf Flügen in Spanien verboten, vom 04.08.2022
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