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Urteil: Gastro-Terrassen in Las Palmas dürfen wieder bis Mitternacht öffnen

Im Dezember 2022 erließ die Stadt einen nun gekippten Beschluss.

Lesedauer 2 Minuten

Las Palmas – Im Dezember 2022 erließ die Stadtverwaltung von Las Palmas de Gran Canaria einen Beschluss, der aufgrund einer Lärmkarte, die für die Straßen Isla de Cuba und die Plaza de los Betancores festgelegt wurde. Der Beschluss inkludierte zeitliche Einschränkungen für die Gastrono-Terrassen auf öffentlichen Straßen, die eine bei der Stadt bezahlte Genehmigung für diese Terrassen haben.

Durch den Beschluss wurden diverse Gastronomiebetriebe in den Straßen Joaquín Costa, Fernando Guanarteme und Los Martínez de Escobar dazu gezwungen, die Außenbereiche früher zu schließen. Die Außengastronomie war fortan nur zwischen 8 Uhr am Morgen und 22 Uhr am Abend genehmigt. Eine 30-minütige Aufräumzeit konnte hinten angehängt werden, sodass die Terrassen um 22:30 Uhr abgebaut sein mussten.

Eigentlich sah die bezahlte Genehmigung der Terrassen eine Schließung um 1 Uhr in der Nach vor, sofern es die Nächte Freitag, Samstag oder vor Feiertagen betrifft, ansonsten war um Mitternacht Schluss.

Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Schließung der Gastro-Terrassen

Drei Betriebe haben sich daraufhin zusammengetan, um gegen den Beschluss eine Klage einzureichen. Nun wurde das Urteil gefällt.

Die Betriebe argumentierten, dass man zu keiner Zeit auch nur die Chance hatte angehört zu werden; außerdem konnte man auch nicht durch die Vorlage von Unterlagen den Beschluss verändern oder eine veränderte Genehmigung erhalten. Zudem hatte die Stadtverwaltung zu keiner Zeit die Gastronomie darüber informiert, dass man an einem solchen Beschluss arbeitet. Auch wurde keine öffentliche Bekanntmachung der Pläne vorgenommen.

Richterin Esperanza Ramírez Eugenio unterstützt die vorgebrachten Argumente der Kläger und hebt den Beschluss der Stadtverwaltung auf. Sie ist ebenfalls der Ansicht, dass die Stadtverwaltung das Vorinformationsverfahren bei der Genehmigung des Lärmplans und das Anhörungsverfahren vor dem Beschluss zur Begrenzung der Öffnungszeiten der Terrassen unterlassen hat.

Zwar hat die Stadtverwaltung als Hauptargument diverse andere Urteile vorgelegt, die den Beschluss stützen würden, doch dies sei keine Rechtfertigung für die Erlassung von Beschlüssen, die Rechte Dritter einschränken.

Da die Stadtverwaltung weder eine öffentliche Information noch ein Anhörungsverfahren umgesetzt hat, „führt dies automatisch zur Wertlosigkeit und zur Nichterklärung“, so das Urteil der Richterin.

Das Gericht gab der Stadtverwaltung die Möglichkeit diese Verfahren nun durchzuführen, um einen solchen zukünftigen Beschluss ggf. nochmals zu platzieren. Des Weiteren steht der Stadtverwaltung der Weg der Berufung offen, darüber müsste aber der oberste Gerichtshof entscheiden.

Für den Moment haben die Gastronomiebetriebe gewonnen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Urteil: Las Palmas muss Karneval in der Vegueta umplanen und verlegen, vom 05.07.2021

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