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Bald startet die Periode zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Ab dem 2. April 2025 geht es los!

Lesedauer 2 Minuten

Kanaren – Bald beginnt wieder die Periode für die Einkommensteuererklärung auf den Kanarischen Inseln. Wir haben hier die wichtigsten Daten zusammengestellt. Für viele gilt die Pflicht zur Abgabe dieser Erklärung für das Jahr 2024, aber nicht für alle.

Wichtige Termine zur Einkommensteuererklärung:

  • AB 2. April: Die Online-Einreichung der Einkommensteuererklärung 2024–2025 beginnt.
  • AB 29. April: Beginn der Frist zur Terminvereinbarung für telefonische Unterstützung.
  • AB 6. Mai: Beginn der Telefontermine zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024–2025.
  • AB 29. Mai: Beginn der Terminanfragephase für die persönliche Betreuung.
  • AB 2. Juni: Persönliche Termine zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024-2025 beginnen in den zuständigen Ämtern.
  • BIS 25. Juni: Frist zur Abgabe der Steuererklärung per Lastschriftverfahren.
  • BIS 27. Juni: Die Frist für telefonische oder persönliche Terminanfragen zur Präsentation endet.
  • BIS 30. Juni: Letzter Tag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Wie zu ersehen, kann die Erklärung auf drei verschiedenen Wegen beim Finanzamt der Kanaren eingereicht werden. Zum einen Über die Webseite RentaWEB, dafür benötigt man jedoch ein digitales Zertifikat oder eine elektronische DNI, oder auch telefonisch sowie persönlich, wobei die beiden letzteren nur mit Termin möglich sind.

Um telefonisch oder persönlich einen Termin zu vereinbaren, können Sie dies online mit Ihrer NIF/NIE oder Cl@ve, Referenz, DNIe oder elektronischen Bescheinigung tun, die App „Steuerbehörde“ verwenden, die automatischen Nummern +34 915 357 326 oder +34 901 12 12 24 anrufen oder die Terminnummer der Einkommensteuerbehörde unter +915 530 071 oder +34 901 22 33 44 anrufen, letztere von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr.

Denken Sie daran, dass Sie für die Vereinbarung telefonischer oder persönlicher Termine bis zu den im Kalender markierten Daten warten müssen!

Wer ist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Nicht jeder muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, aber wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt, muss:

  • Diejenigen, die 22.000 Euro pro Jahr von einem einzigen Zahler erhalten haben.
  • Wer jährlich 15.876 Euro von mehreren Zahlern erhält, Ehegattenunterhalt bezieht oder nicht steuerfreie Unterhaltszahlungen erhält.
  • Diejenigen, die im Sonderregime für Selbstständige oder als selbstständige Erwerbstätige registriert sind.
  • Diejenigen, die Arbeitslosengeld erhalten haben.
  • Weitere Pflichten sind in Artikel 96 des Gesetzes 35/2006 vom 28. November zur Einkommensteuer und zur teilweisen Änderung der Gesetze zur Körperschaftsteuer, zur Einkommensteuer für Gebietsfremde und zur Vermögenssteuer enthalten.

Neu in diesem Jahr ist die Möglichkeit, etwaige Nachzahlungen per BIZUM oder Kreditkarte bezahlen zu können.

Wer sich unsicher ist, sollte mit seinem Steuerberater sprechen! – TF

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