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Neue EU-Steuerregeln könnten Onlinehandel auf den Kanaren abwürgen

Alle Plattformen sind von den Regelungen betroffen.

Lesedauer 2 Minuten

Kanarische Inseln – Gerade als wir uns alle daran gewöhnt haben, dass man viele Dinge des alltäglichen Lebens auch online bei den asiatischen Giganten wie AliExpress, Temu und Shein bestellen kann, werden mal wieder Steuerregelungen geändert. Auf den Kanarischen Inseln kann diese neue EU-Regelung dazu beitragen, dass wir mal wieder völlig aus dem Onlinehandel geworfen werden.

Seit dem 21. Mai 2025 gilt diese neue Regelung, die besagt, dass die Online-Plattformen dazu verpflichtet sind, die jeweilige Mehrwertsteuer des entsprechenden Landes, in dem man verkauft, einzuziehen und an die Finanzbehörden abzuführen. Alternativ können die Plattformen auch die Käufer mit einer gesonderten Vereinbarung dazu verpflichten, diese Steuer abzuführen.

Da es auf den Kanarischen Inseln keine Mehrwertsteuer im gleichen Sinne, wie auf dem EU-Festland, gibt, kann man fast damit rechnen, dass diese Vorgaben alles verkomplizieren. Diese Verkomplizierung könnte schnell dazu führen, dass man wieder überall zu lesen bekommt „Kein Versand auf die Kanaren“.

Das eigentliche Problem, das es nun gibt, ist, dass man von der EU aus versucht, einheitliche und internationale Steuerregelungen einzuführen, die aber aufgrund der verstreuten Lage der EU-Gebiete (REF) nicht wirklich zeitgemäß angewendet werden können. Diese Maßnahme ist Teil des Gesetzespakets „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“, das gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische und nicht-EU-Lieferanten schaffen, die Steuererhebung sicherstellen und Betrug bei geringwertigen Importen eindämmen soll.

Was allerdings auch passieren könnte ist, dass die Plattformen auf den Kanarischen Inseln einfach die 21 % IVA aus Spanien aufschlagen und diese einziehen, was natürlich dazu beitragen würde, dass alle deutlich teurer wird, denn bisher muss die IVA beim Onlineeinkauf auf den Kanaren abgezogen werden.

Für einzelne Käufer bedeutet dies, dass bei Produkten, die zuvor relativ einfach und ohne versteckte Kosten zu erwerben waren, jetzt aufgrund komplexerer Zoll- und Steuerverfahren unerwartete Zusatzkosten oder Verzögerungen auftreten können. Darüber hinaus kann die frühzeitige Einbeziehung der Mehrwertsteuer in den Endpreis zu Verwirrung führen und Online-Käufe auf den Kanarischen Inseln verhindern. Hier natürlich insbesondere in den Gebieten, die andere Steuerregelungen haben als die EU-Festland-Regionen.

Unternehmen auf den Kanaren auch betroffen

Kanarische Unternehmen, die an Kunden innerhalb der Europäischen Union verkaufen, müssen sich ihrerseits an eine Doppelbesteuerungssituation anpassen: Sie müssen die lokale IGIC verwalten und die neuen europäischen Mehrwertsteuerpflichten einhalten, wenn sie digitale Plattformen oder Lager auf EU-Gebiet nutzen.

Es ist also eine Anpassung der Abrechnung und eine sorgfältige Koordination der Logistik notwendig, um Strafen oder Probleme mit dem Finanzministerium zu vermeiden. Der Sonderstatus der Kanarischen Inseln als Drittland ist keineswegs ein Vorteil, sondern kann den reibungslosen Zugang zu internationalen Plattformen behindern und sowohl den Import für die Verbraucher als auch den Export für die lokalen Unternehmen beeinträchtigen.

Die Zeit wird zeigen, ob die Kanarischen Inseln sich schnell diesen neuen Regelungen anpassen können, denn sonst ist eine erneute Komplettisolation durchaus denkbar. – TF

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