Kanarische Inseln – In einem neuen Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSCJ), in diesem Fall des Verwaltungsgerichts 3, wurde erneut zugunsten des Tourismusministeriums entschieden. Die Berufung einer Eigentümerin eines Touristenapartments in Puerto Rico (Mogán) wurde abgewiesen. Die Eigentümerin war von der Verwaltung sanktioniert worden, weil sie ihre Unterkunft privat als Ferienwohnung bewohnte und vermarktete. Das Apartment befindet sich in einer Anlage, die ohnehin als touristische Anlage vermarktet wird.
Wie im Urteil festgehalten, befindet sich das Touristenapartment in einem Komplex, der von einem Betreiber betrieben wird, und wie im städtischen Bebauungsplan vermerkt, handelt es sich „um eine touristische Beherbergungseinrichtung, wobei die übrigen Nutzungen verboten sind“.
Die Eigentümerin nutzt die Unterkunftseinheit jedoch – wie diverse Berichte und Tests bestätigen – nicht nur selbst, sondern vermietet sie auch an Familie und Freunde und hat nie eine Genehmigung für deren Nutzung als ständigen Wohnsitz beantragt.
„Wir müssen die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen zur touristischen Nutzung gemäß Artikel 5.2 und 23.1 des Gesetzes 2/2013 beachten. Artikel 5.2 besagt ausdrücklich, dass touristische Einrichtungen, die auf für touristische Zwecke ausgewiesenen Flächen genehmigt sind, unabhängig davon, ob sie auf Grundstücken oder Flächen mit gemischter Nutzung errichtet wurden, ihre touristischen Unterkünfte nicht in Wohneinheiten umwandeln dürfen“, heißt es in dem Urteil.
Dieses Urteil folgt auf ein weiteres, das vor wenigen Wochen ergangen ist. Darin wies das Verwaltungsgericht Nr. 6 von Las Palmas die Berufung des Bungalowbesitzers gegen eine Geldbuße in Höhe von 2.250 € zurück, die vom Tourismusministerium der Kanarischen Inseln verhängt worden war. Die Geldbuße wurde verhängt, weil das Objekt trotz der erklärten Einstellung der touristischen Nutzung weiterhin als Ferienwohnung vermietet wurde. Das Tourismusministerium verhängte die Geldbuße wegen eines schwerwiegenden Ordnungswidrigkeitsverstoßes gegen den Bungalow in San Bartolomé de Tirajana, da dieser „den Grundsatz des einheitlichen Betriebs nicht eingehalten“ habe. – TF
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