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Wohnungsnot auf den Kanaren: Dürfen Ausländer bald keine Immobilien mehr kaufen?

Das Thema kocht immer wieder hoch...

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Kanaren – Die Wohnungskrise auf den Kanarischen Inseln hat ein Ausmaß erreicht, das die Regionalregierung nun zu drastischen Schritten zwingt. Um den massiven Preisanstieg und die Verknappung von Wohnraum für Einheimische zu stoppen, plant die Regierung, den Verkauf und die Vermietung von Immobilien an nichtansässige Ausländer vorübergehend stark einzuschränken. Hierfür wurde in der vergangenen Woche offiziell ein Änderungsvorschlag zum Entwurf der neuen EU-Verordnung über bezahlbaren Wohnraum eingereicht.

EU-Gesetz für bezahlbaren Wohnraum als Hebel

Die Europäische Union arbeitet derzeit an einem neuen Rechtsrahmen, der unter dem Namen „Gesetz für bezahlbaren Wohnraum“ bekannt ist. Diese Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates soll den Mitgliedstaaten Instrumente an die Hand geben, um die Verfügbarkeit von Wohnraum zu sichern. Der EU-Entwurf erkennt dabei grundsätzlich an, dass der Zugang zu Wohnraum ein übergeordnetes öffentliches Interesse darstellt.

Dies ist ein entscheidender Punkt, da ein solches öffentliches Interesse Ausnahmen von den strengen Binnenmarktfreiheiten der EU – wie etwa dem freien Kapitalverkehr – rechtfertigen kann. Die EU-Pläne sehen vor, dass die Mitgliedstaaten spezifische, zeitlich und räumlich begrenzte Beschränkungen erlassen dürfen, wenn der lokale Wohnungsmarkt völlig überlastet ist.

Warum der EU-Entwurf den Kanaren nicht ausreicht

Für die Regierung der Kanarischen Inseln gehen diese vorgesehenen Formeln jedoch nicht weit genug. Die strukturellen Probleme des Archipels lassen sich nach Ansicht der Verantwortlichen nicht mit Standardmaßnahmen lösen. Die Kanaren leiden unter permanenten geografischen und demografischen Einschränkungen: Die Inselfläche ist strikt begrenzt, die Abgeschiedenheit groß, und der stetig wachsende Druck durch den Tourismus und ausländische Investoren verdrängt die lokale Bevölkerung zunehmend aus ihren eigenen Heimatorten.

Die Regierung fordert daher eine deutliche Verschärfung für Regionen in äußerster Randlage. Die zuständigen Wohnungsbehörden sollen ausdrücklich ermächtigt werden, den Erwerb sowie die Nutzung und Vermietung von Wohnimmobilien durch ausländische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz auf den Inseln direkt zu regulieren oder vorübergehend komplett zu blockieren. Wichtig ist den Kanaren dabei, dass diese Maßnahmen großflächig anwendbar sind – also über die Grenzen einzelner kleiner Gemeinden oder Bezirke hinaus auf ganze Inselregionen ausgedehnt werden können.

Pablo Rodríguez: „Wir fordern keine Sonderbehandlung“

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Wohnen und Mobilität der Kanarischen Inseln, Pablo Rodríguez, informierte das kanarische Parlament detailliert über das Vorgehen. Er betonte, dass der Eingriff rechtlich über Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgesichert werden soll. Dieser Artikel gewährt Gebieten in äußerster Randlage aufgrund ihrer besonderen strukturellen Nachteile bereits jetzt spezielle Anpassungen im EU-Recht.

„Wir fordern keine Sonderbehandlung; wir bitten lediglich darum, dass die Verordnung Artikel 349 des Vertrags über die Europäische Union mit befristeten, verhältnismäßigen und ergänzenden Maßnahmen für den Wohnungsbau umsetzt“, erklärte Rodríguez vor den Abgeordneten. Er stellte zudem klar, dass die Einschränkungen für Ausländer nicht die einzige Lösung sein sollen. Sie seien als kurzfristige und komplementäre Notbremse gedacht, die parallel zu langfristigen Strukturpolitiken laufen müsse. Das übergeordnete Ziel bleibe es, das generelle Angebot an bezahlbarem Wohnraum durch Neubau und Förderungen massiv zu erhöhen.

Druck auf Madrid: Spanien soll die Pläne in Brüssel verteidigen

Da die autonomen Gemeinschaften Spaniens keinen direkten Sitz im Rat der Europäischen Union haben, ist die Inselregierung zwingend auf die Unterstützung der Zentralregierung in Madrid angewiesen. Das zuständige Regionalministerium hat deshalb offizielle Schreiben an drei Schlüsselministerien gerichtet: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Wohnungsbau sowie das Ministerium für Raumordnung. Die spanische Regierung wird darin eindringlich aufgefordert, sich die kanarischen Änderungsanträge auf europäischer Ebene zu eigen zu machen und diese in den EU-Institutionen durchzusetzen.

Zweigleisige Strategie: Auch nationale Gesetze sollen geändert werden

Parallel zum Vorstoß in Brüssel treiben die Kanaren auch nationale Hebel voran. Der Präsident der Kanarischen Inseln, Fernando Clavijo, stellte dem Regionalparlament einen Gesetzesvorschlag vor, der bereits von den juristischen Abteilungen der Autonomen Gemeinschaft wasserdicht ausgearbeitet wurde. Dieser Text liegt der spanischen Regierung ebenfalls vor und zielt darauf ab, die Beschränkungen für Nicht-Residenten auch im nationalen Recht tiefgreifend zu verankern. Clavijo forderte den Ministerrat in Madrid auf, diesem Gesetz noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zuzustimmen.

Das „Recht auf Bleiben“: Europaweite Debatte nimmt Fahrt auf

Der kanarische Vorstoß trifft zeitlich auf eine breitere europäische Diskussion. Die Europäische Kommission bereitet derzeit eine Strategie zum sogenannten „Recht auf Verbleib“ vor. Damit soll verhindert werden, dass Menschen aus ökonomischem Druck aus ihrer Heimatregion abwandern müssen. Erst am 23. September verabschiedete das Präsidium des Europäischen Ausschusses der Regionen die sogenannte Mullingar-Erklärung.

Diese Erklärung stellt unmissverständlich klar: Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum gehört – genau wie sichere Arbeitsplätze und eine funktionierende Infrastruktur – zu den absolut essenziellen Grundvoraussetzungen, damit Menschen in ihrer Heimat eine Zukunft haben.

Minister Rodríguez zeigte sich abschließend entschlossen. Die Kanaren würden den eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen. Nur durch das Zusammenspiel einer Reform der spanischen Staatsvorschriften und einer gezielten Anpassung der europäischen Verordnung könne der Ausverkauf des kanarischen Wohnungsmarktes rechtzeitig gestoppt werden. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Spanien beantragt bei der EU Beschränkung von Wohnimmobilienkauf auf den Kanaren, vom 15.01.2026

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