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Niederlage für Finanzamt: Oberster Gerichtshof stoppt umstrittene Steuerpraxis

Steuerbehörde schickt gerne zweigleisige Bescheide, jetzt nicht mehr.

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Madrid – Der Oberste Spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) eine klare Absage erteilt. In einem richtungsweisenden Urteil untersagten die Richter der Finanzverwaltung die Nutzung widersprüchlicher Ausweichargumente innerhalb eines einzigen Steuerbescheids. Das Gericht schließt damit eine juristische Lücke, mit der die Behörde Steuerforderungen bisher abgesichert hatte. Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber dem Staat erheblich.

Der Anlass: Ein Millionenstreit um Securitas Seguridad España

Hinter der Grundsatzentscheidung der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs vom 7. Juli steht ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der staatlichen Steuerbehörde und dem Sicherheitsunternehmen Securitas Seguridad España. Die Auseinandersetzung geht auf eine umfassende Betriebsprüfung für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 zurück.

Im Jahr 2015 erließ das Finanzamt einen ersten Steuerbescheid über insgesamt 25,83 Millionen Euro. Die Summe setzte sich aus einer ursprünglichen Steuerschuld von 21,24 Millionen Euro sowie Nachzahlungszinsen in Höhe von 4,59 Millionen Euro zusammen. Durch Rechtsmittel seitens des Unternehmens und behördliche Korrekturen reduzierte sich der geforderte Betrag im Laufe der Jahre schrittweise.

Kern des Konflikts war eine grenzüberschreitende Unternehmenstransaktion: Das schwedische Unternehmen Presec AB war von der Muttergesellschaft an die spanische Tochtergesellschaft übertragen worden. Bei der anschließenden Liquidation der Gesellschaft im Jahr 2010 verbuchte Securitas einen Verlust von 46,52 Millionen Euro, der im Wesentlichen auf Wechselkursdifferenzen zurückzuführen war. Diesen Verlust zog das Unternehmen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ab.

Die zweigleisige Taktik der Finanzbehörde

Die spanische Steuerbehörde verweigerte die steuerliche Anerkennung dieses Verlusts. Zur Begründung wählte die Behörde eine zweigleisige Vorgehensweise, die nun gerichtlich gekippt wurde:

  • Hauptargument: Die Finanzbehörde stufte die gesamte Unternehmenstransaktion als Teil einer rechtswidrigen Struktur und als steuerlich unzulässig ein.
  • Ausweichargument (Hilfsbegründung): Für den Fall, dass Gerichte dieser Hauptbegründung nicht folgen sollten, baute die Behörde direkt im selben Bescheid eine alternative Argumentation ein. Demnach sollten für die Anteile der Presec AB die gesetzlichen Bewertungsregeln für Unternehmensübertragungen angewendet werden.

Durch dieses Hilfsargument reduzierte das Finanzamt den maßgeblichen Buchwert der Anteile von den im Beitrag angesetzten 346 Millionen Euro drastisch auf lediglich 222.977,87 Euro (die Höhe des Stammkapitals). Folglich wurde der steuerliche Abzug des Liquidationsverlusts von 46,52 Millionen Euro auch unter der zweiten Begründung vollständig blockiert.

Diese Vorgehensweise erlaubte es der Finanzverwaltung, ihre Steuerfestsetzung selbst dann abzusichern, wenn die Hauptgrundlage gerichtlich scheitern sollte. Das Nationale Bundesgericht (Audiencia Nacional) hatte diesen zweiten Ansatz in Vorinstanz noch akzeptiert und die Korrektur der Steuerbehörde bestätigt. Daraufhin legte Securitas Berufung beim Obersten Gerichtshof ein.

Das Richterurteil: „Entweder das eine oder das andere“

Die Richter der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs verworfen diese behördliche Praxis nun vollumfänglich. Die Justiz entzog der Finanzverwaltung die Befugnis, dieselbe wirtschaftliche Transaktion gleichzeitig als betrügerisch und als nicht betrügerisch einzustufen, um eine einheitliche Steuerfestsetzung zu rechtfertigen.

„Entweder das eine oder das andere. Nicht beides gleichzeitig“, heißt es im Urteil der Richter des Obersten Gerichtshofs.

Nach Ansicht des Gerichts müssen Steuerbescheide auf einer eindeutigen rechtlichen Würdigung berufen. Es ist der Verwaltung untersagt, widersprüchliche Annahmen in einem einzigen Verwaltungsakt miteinander zu kombinieren, um Risiken bei einer gerichtlichen Überprüfung zu minimieren.

Tragweite und Bedeutung für künftige Steuerverfahren

Das Urteil stellt einen bedeutenden Präzedenzfall dar, der weit über den Einzelfall von Securitas hinausreicht. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in Spanien können sich künftig auf diese Entscheidung berufen, wenn sie mit Steueranpassungen konfrontiert sind, die auf gegensätzlichen behördlichen Argumenten beruhen.

Das Gericht stellte klar, dass die sogenannte Doppelprüfung („doble comprobación“) prinzipiell bestehen bleibt. Diese erlaubt es der Finanzbehörde unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen, nach der Aufhebung eines Steuerbescheids einen neuen Bescheid zu erlassen. Untersagt ist es der Finanzbehörde jedoch künftig, diese Ausweichmöglichkeit präventiv in ein und denselben Erstbescheid aufzunehmen. – TF

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