Las Palmas/Telde – Ab dem kommenden Montag blickt die Öffentlichkeit auf die Erste Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas. Dort beginnt ein Verfahren, das weit über die Stadtgrenzen von Telde hinaus für Entsetzen gesorgt hat. Auf der Anklagebank sitzt der heute etwa 20-jährige Mourad B. Dem jungen Marokkaner, der ohne gültige Aufenthaltspapiere in Spanien lebt, wird ein besonders schwerwiegendes Verbrechen vorgeworfen: der Mord an der erst 18-jährigen Yessine A.
Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt, vom 20. bis zum 24. April. Jeweils ab 9:30 Uhr wird das Gericht die Ereignisse rekonstruieren, die zum gewaltsamen Tod der jungen Frau führten. Den Auftakt bildet am Montag die Auswahl der Geschworenen. Eine Jury aus Bürgern wird darüber entscheiden müssen, ob die Tat juristisch als Mord einzustufen ist. Trotz des angesetzten Geschworenenprozesses steht jedoch eine Option im Raum, die bei spanischen Strafprozessen nicht unüblich ist: Eine außergerichtliche Einigung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft könnte das Verfahren verkürzen, sofern der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt.
Eine geplante Tat am helllichten Tag
Die Details, die die Staatsanwaltschaft in ihrer vorläufigen Anklageschrift schildert, zeichnen das Bild einer kaltblütig geplanten Tat. Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 31. Mai 2024, gegen 14:54 Uhr. Laut Ermittlungsstand hatte Mourad B., der sich bereits seit wenigen Tagen nach der Tat in Untersuchungshaft befindet, gezielt nach seinem späteren Opfer gesucht. Als er erfuhr, dass sich Yessine A. im belebten Arnao-Park in der Innenstadt von Telde aufhielt, fasste er offenbar den Entschluss zu töten.
Der Hergang zeugt von einer erschreckenden Entschlossenheit. Bevor er den Park betrat, suchte der Angeklagte laut Anklage ein lokales Geschäft namens „Modas Shang Hai“ auf. Dort kaufte er ein großes Messer. Mit dieser neu erworbenen Waffe sowie einem weiteren Messer, das er bereits zuvor versteckt bei sich trug, begab er sich zum Tatort. Die Staatsanwaltschaft betont, dass er die Waffen unter seiner Kleidung verbarg, um ungestört an sein Opfer heranzukommen und keinen Verdacht zu erregen.
Im Arnao-Park angekommen, soll er Yessine A. abgepasst haben. Um ihr keine Chance zur Gegenwehr zu lassen, zog er laut Anklageschrift plötzlich beide Messer gleichzeitig – eines in jeder Hand – und stach mehrfach auf die junge Frau ein. Ein gezielter Stich traf das Herz der 18-Jährigen mit verheerender Wucht. Die Klinge drang 19 Zentimeter tief in den Brustkorb ein, durchtrennte die Hauptschlagader (Aorta) und löste einen massiven inneren Blutverlust aus. Trotz des schnellen Eintreffens der Rettungskräfte kam jede Hilfe zu spät; Yessine A. verstarb noch am Tatort an einem hypovolämischen Schock. Der Angreifer nutzte die allgemeine Panik und flüchtete zunächst zu Fuß.
Gesellschaftliche Bestürzung und juristische Konsequenzen
Die Tat löste in Telde eine Welle der Trauer und des Zorns aus. Dass ein solches Verbrechen am helllichten Tag in einem der belebtesten Viertel der Stadt geschehen konnte, hinterließ bei den Anwohnern ein tiefes Gefühl der Unsicherheit. Yessine A. war in der Gemeinschaft bekannt, und die Anteilnahme an dem Schicksal ihrer Familie ist bis heute ungebrochen.
Die rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft ist eindeutig: Sie stuft die Tat als Mord ein, da der Angeklagte bewusst Methoden wählte, die das Opfer wehrlos machten. Für diese Tat fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Neben der Haftstrafe werden weitere weitreichende Maßnahmen beantragt. So soll Mourad B. während seiner Zeit im Gefängnis kein öffentliches Amt bekleiden dürfen und die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
Besonders relevant für den Status des Angeklagten ist die geforderte Ausweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass Mourad B. nach Verbüßung von drei Vierteln seiner Strafe – oder im Falle einer vorzeitigen Entlassung – unmittelbar aus Spanien ausgewiesen wird. Damit verbunden wäre ein striktes Wiedereinreiseverbot für die Dauer von zehn Jahren. Auch die zivilrechtliche Seite wird im Prozess eine Rolle spielen: Die Staatsanwaltschaft verlangt von dem Angeklagten eine Entschädigungszahlung in Höhe von 100.000 Euro an die Hinterbliebenen der Verstorbenen, um das unermessliche Leid der Eltern zumindest finanziell anzuerkennen. Ob der junge Mann über die Mittel verfügt, diese Summe aufzubringen, bleibt abzuwarten, doch das Urteil wird hierfür die rechtliche Grundlage schaffen. – TF
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