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Rückwirkende Anhebung des Mindestlohns in Spanien (SMI) für 2026

3,1 % mehr sollen es werden, unangetastet von der Steuer!

Lesedauer 3 Minuten

Spanien – Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der spanischen Regierung und den Gewerkschaften UGT sowie CCOO steigt im Jahr 2026 der spanische Mindestlohn (SMI) auf 17.094 Euro brutto im Jahr, was einer Steigerung von 3,1 % entspricht. Monatlich kann ein Angestellter also auf 1.221 € bei 14 Zahlungen (inkl. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) pro Jahr kommen. Bei 12 Zahlungen pro Jahr bedeutet dies ein monatliches Gehalt in Höhe von 1.424,50 €.

Es gibt sogar eine Besonderheit: Zwischen dem Arbeitsministerium und dem Finanzministerium wurde vereinbart, dass diese Steigerung von der Steuer nicht angetastet werden darf, was wiederum bedeutet, es bleibt voll bei den Angestellten hängen.

All diese Vereinbarungen haben einen rückwirkenden Charakter, sind also seit dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Im Hinblick auf die Lohnabrechnung bedeutet dies, dass die Summe für das gesamte Jahr gilt, obwohl die Verordnung erst später verabschiedet und veröffentlicht wird; daher die Rede von Nachzahlungen, sobald das Dekret formalisiert ist.

So kommt es zu den Steigerungen beim Mindestlohn

Die Mindestlohnerhöhung von 2026 ist nicht das Ergebnis einer überstürzten Abstimmung, sondern eines etablierten Prozesses: eines Fachberichts, gesellschaftlicher Verhandlungen und einer politischen Einigung.

Ende 2025 skizzierte der mit der Aktualisierung des Mindestlohns beauftragte Beratungsausschuss verschiedene mögliche Erhöhungen: eine moderate Anhebung, falls der Mindestlohn weiterhin von der Einkommensteuer befreit bliebe, und eine stärkere Anhebung, falls er steuerpflichtig würde. Die gängigste Erhöhung liegt bei 3,1 %, basierend auf dem zentralen Argument, dass das zusätzliche Geld „rein“ bei den Arbeitnehmern ankommen soll, ohne durch Abzüge oder Anpassungen an Steuern geschmälert zu werden.
Die Gewerkschaften begrüßten diese Entwicklung und gehen davon aus, dass so die Kaufkraft erhalten bleibt. Immerhin ist in Spanien seit dem Jahr 2018 der SMI um ganze 66 % gestiegen. Etwas, das die Inflation so nicht „aufgefressen“ hat.

Arbeitgeberverbände lehnten eine Beteiligung ab und blieben somit außen vor. Diese kritisierten natürlich diese neue Anhebung des Mindestlohns in Spanien.

Nicht jeder Angestellte wird dies schon in der Abrechnung für Januar gesehen haben. Dies liegt auch daran, dass Steuerbüros und Arbeitgeber in der Regel damit warten, bis das Gesetz im BOE erschienen ist. Erst danach sind die Abrechnungen in der Regel korrekt und die dann erstellte Abrechnung inkludiert oft eine Nachzahlung für den Mindestlohn der Monate, die bereits abgerechnet wurden.

Klare Verbote von „Verwässerungen“

In diesem Jahr legt die Regierung zudem fest, dass diese erneute Anhebung des SMI nicht durch Personalabbau und Ausgleichszahlungen verwässert werden darf. Eine gängige Praxis in den letzten Jahren. Bisher konnten Unternehmen zwar den Mindestlohn anheben, dafür aber andere Leistungen oder Zulagen kürzen, so blieb der gezahlte Lohn unter dem Strich immer gleich.

Die Diskussion mag technisch klingen, ist aber sehr praxisnah: Steigt der Mindestlohn, während andere Leistungen sinken, erfüllt der Arbeitnehmer zwar die gesetzlichen Vorgaben, profitiert aber nicht von einer Verbesserung seiner Situation. Deshalb spricht das Arbeitsministerium von einer Anpassung der Regelungen, um die Wirksamkeit der Erhöhung zu gewährleisten, anstatt lediglich von einer Umverteilung der Mittel.

Für Arbeitgeber ist dies ein Grund, die Vereinbarung zu kritisieren, weil man befürchtet, dass so die Reallöhne mehr als 3,1 % steigen. Die Regierung bezeichnet diesen weiteren Punkt als „Systemkorrektur“.

Das Arbeitsministerium schätzt, dass die Erhöhung rund 2,5 Millionen Arbeitnehmer betreffen wird. Die Gewerkschaften nennen in ihren Stellungnahmen eine etwas niedrigere Zahl von „knapp zwei Millionen“, doch die Tragweite bleibt dieselbe: Es handelt sich nicht um eine geringfügige Anpassung, sondern um eine Maßnahme, die viele Menschen unmittelbar betrifft. Und sie folgt einem Muster, das sich Jahr für Jahr wiederholt: Der Mindestlohn wirkt sich besonders stark auf Branchen mit niedrigen Löhnen, besonders prekären Arbeitnehmergruppen und häufig einem höheren Frauenanteil aus.

Letztendlich müssen Arbeitnehmer nun darauf warten, wie die Gehaltsabrechnungen ausfallen werden, sobald der neue Mindestlohn im BOE veröffentlicht wurde. – TF

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