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Arbeitgeber zu 2,5 Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung eines Arbeitnehmers verurteilt

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Las Palmas – Ein Arbeitgeber wurde in Las Palmas zu 2,5 Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung eines Mitarbeiters verurteilt, zudem darf er für 4 Jahre nicht in seiner Branche arbeiten. Am 22. Januar 2008 ereignete sich in der C/ Leon y Castillo 330 der Vorgang, bei dem Carlos Javier Suárez getötet wurde. Er war dort als Bauarbeiter beschäftigt, für die Firma Contractors Mejias SL.

Am Morgen kamen Eisenstangen an der Baustelle an, die für den Stahlbeton verwendet werden sollten. Beim Abladen der Stangen traf eine davon das Opfer im Herzen und man konnte für ihn nicht mehr viel tun, er verstarb wenig später im Krankenhaus.

Das Gericht Nr. 4 von Las Palmas verurteilte nun den Firmenbesitzer, Manuel Mejias zu der Haftstrafe und zum Berufsverbot, wegen Tötung und anderer Straftaten gegen den Schutz der Arbeitnehmer. Ein weiterer Mitangeklagter Arbeitskollege wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, fünf weitere Kollegen wurden freigesprochen.

„Es ist zweifellos die Verpflichtung der Arbeitgeber auferlegt, den Schutz der Arbeitnehmer in ihrem Dienst gegen Arbeitsunfälle und Risiken, die in ihrer Arbeit bestehen, zu gewährleisten“, begründet der Richter das Urteil. – TF

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