Spanien – Ein neues Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit sorgt für wirbel. Dies soll am 24. März in Kraft treten und der Polizei noch mehr Rechte einräumen. Eine Rechtsgarantie für Fahrzeugführer würde mit diesem Gesetz entfallen. Bis dato war es so, dass bei möglichen Straftaten im Straßenverkehr ein Beweis vonseiten der Polizei vorgelegt werden muss. Dies soll mit dem neuen Gesetz nicht mehr erforderlich sein, zudem kann der Beschuldigte sich nicht mehr gegen die Anschuldigungen wehren.
Auch ist es nicht mehr erforderlich, den Fahrer zu stoppen, um diesen mit der Straftat zu konfrontieren, es reicht aus, dass die Polizei bei Rückkehr in die Basis die Anzeige schreibt, das Bußgeldverfahren wird dann automatisch eingeleitet.
Dies kann dazu führen, dass auch unbescholtene Bürger ständig von der Polizei post bekommen werden, gegen die man sich nicht wehren kann. Dabei zählen dann auch Anzeigen wegen des optischen Erscheinungsbildes des KFZ oder angeblichem Telefonieren während der Fahrt, selbst dann, wenn der Fahrer kein Handy besitzt.
Ein ähnliches Gesetz, dass im Jahr 1992 als „La Patada en la puerta“ bekannt wurde, sorgte damals dafür, dass die Polizei bei dem bloßen Verdacht einer Straftat im Bereich des Drogenhandels die Wohnungstür eintreten darf, auch ohne Durchsuchungsbefehl. Das Verfassungsgericht hob es jedoch bereits ein Jahr später wieder auf. Die Unschuldsvermutung wurde damit ausgehebelt.
Das nun vom Innenministerium auf den Weg gebrachte Gesetz für die Straßenverkehrsordnung scheint den gleichen „Denkfehler“ zu enthalten. Die Unschuldsvermutung wird wieder ausgehebelt und dies obwohl in der Verfassung von Spanien klar definiert ist, das zunächst immer von der Unschuld ausgegangen werden muss.
Ein Polizeisprecher aus dem Baskenland kommentierte bereits, dass ein Mensch der kein Handy besitzt oder nachweislich taub sei, aber beschuldigt wird während der Fahrt telefoniert zu haben, die Strafe bezahlen muss, oder das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden. Zudem sagte der Sprecher der Polizei, werden die Gerichtsgebühren so dargestellt, dass ein normaler Bürger sich kaum leisten kann, wegen einer Strafe noch vor Gericht zu ziehen.
Er selbst sehe das Gesetz sehr kritisch, denn der Rechtsstaat würde damit zu einer Bananenrepublik mutieren. Wenn jemand nachweißlich in einer 120er Zone 150 km/h gefahren ist, muss er halt eine Strafe zahlen, wenn er aber taub ist und dann eine Strafe für Telefonieren am Steuer zahlen soll ist dies genau das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit.
Ein interessanter Vergleich, der in die aktuelle Lage des Landes passt:
Wenn ein Politiker vermutlich 30 Millionen Euro Schwarzgeld auf einem Schweizer Bankkonto deponiert hat und es nicht nachweisbar ist, woher das Geld genau stammt, ist er unschuldig, dies bleibt auch so, ein Fahrzeughalter kann künftig nicht mehr auf die Unschuld setzten, wenn er einmal als schuldig erfasst wurde, ist er es auch, egal ob es den Tatsachen entspricht oder nicht. Bisher hat es jede Regierung versäum dies zu beachten. Wie auch der Fall des streitenden Canarios vor wenigen Monaten zeigte.
Sogar die Polizei hofft darauf, dass dieses Gesetz binnen 21 Monaten für verfassungswidrig erklärt wird, denn man befürchtet sonst, dass die Zahl der Zulassungen für Fahrzeuge drastisch zurückgehen werde, da keiner das Risiko tragen will und kann, ständig einen Bußgeldbescheid nach dem anderen zu bekommen, sei es wegen angeblichem Telefonieren am Steuer, einer Beule in der Tür, zu lautem Radio oder Streit mit dem Beifahrer. – CK
Strafzettel für das Sprechen mit dem Beifahrer – Beamten-Irrsinn auf Gran Canaria, vom 17.12.2013