Spanien – Die spanische Regierung hat am vergangenen Donnerstag 20 neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen zur Verkehrssicherheit beschlossen. Mit absoluter Mehrheit wurden die neuen Vorschriften angenommen. Geplant ist es, dass diese ab dem 1. Juni in Kraft treten werden. Wir haben einmal die wichtigsten neun Änderungen aufgelistet:
Neue Höchststrafe für Alkohol am Steuer:
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss wurde die Höchststrafe erhöht, wenn man künftig mit der doppelten Menge erwischt wird, kann eine Strafe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden (zuvor 500). Die zulässige Menge liegt bei 0,5 Promille bei Fahranfängern liegt diese sogar bei nur 0,3 Promille.
Neue Höchststrafe für Drogen am Steuer:
Ein Speicheltest, der den letzten Konsum beweisen kann, reicht in diesem Fall aus, um eine Strafe von ebenfalls bis zu 1.000 Euro zu erhalten (zuvor 500). Ausgenommen sind Stoffe, die auf Rezept und zu therapeutischen Zwecken eingenommen werden, wie z.B. Methadon.
Drogen- und Alkoholtests für Fußgänger:
Ab sofort können auch Fußgänger auf Drogenkonsum oder Alkoholkonsum getestet werden, wenn eine Straftat dahintersteht. Bisher war dies nur möglich, wenn die Personen in Unfälle verwickelt waren.
Neue Höchst- und Mindestgeschwindigkeit:
Auf zweispurigen Autobahnen gilt landesweit nun eine maximale Geschwindigkeit von 120 km/h, allerdings ist es in manchen Abschnitten möglich, diese auf 130 km/h anzuheben. Auch neu ist es, dass in gewissen Straßenabschnitten die Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h nicht unterschritten werden darf. Bisher gab es keine Strafen auf zu langsames Fahren, dies wird nun geändert, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Fahrräder sind von der Mindestgeschwindigkeit ausgenommen:
Bisher war es so geregelt, dass Radfahrer die Mindestgeschwindigkeit um 50% unterschreiten durften, um am Straßenverkehr teilzunehmen (also 10 km/h). Dies wurde nun aufgehoben, da an manchen Stellen diese Geschwindigkeit mit einem Fahrrad nicht erreicht werden kann. Auf Autobahnen dürfen Radfahrer aber weiterhin nicht fahren.
Radarwarngeräte sind verboten:
Wer sich ein Warngerät für Radarfallen ins Auto installiert, muss ab sofort mit Strafen von bis zu 6.000 Euro und 6 Punkten Abzug rechnen.
Ausländer müssen Fahrzeuge registrieren:
Bisher mussten Ausländer, die in Spanien leben, ihre Fahrzeuge nur steuerlich erfassen lassen, dies wurde geändert. Neu ist, dass Ausländer die Fahrzeuge auch vollständig registrieren müssen, damit eine Strafverfolgung möglich ist.
Müll auf die Straße werfen:
Dies kann künftig als Straftat geahndet werden, wenn dies eine „Gefahr für Verkehrsteilnehmer“ verursacht.
Rabatt auf Strafen nun bis 20 Tage möglich:
Bisher konnte man 50% Rabatt auf Strafen bekommen, wenn man binnen 15 Tagen zahlt, dies wurde auf 20 Tage ausgeweitet.
Viele kleine weitere Änderungen sieht die Verkehrsordnung vor, jedoch kaum gravierend, sodass sich für die Verkehrsteilnahme kaum etwas ändert. Weiterhin gute Fahrt! – TF