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Wieder neuer Vorschlag für Beitragssystem der Selbstständigen in Spanien

Spanien – Das neue Beitragssystem für Selbstständige in Spanien muss bis zum Monatsende, laut Vereinbarung mit der EU, fertig sein. Das scheint weiterhin kompliziert. Daher versucht der Minister für Soziales, José Luis Escrivá, mit einer erneuten Nachbesserung die Verbände davon zu überzeugen, dem Ganzen doch zuzustimmen. Der neue Vorschlag sieht geringfügige Reduzierungen für Geringverdiener und leichte Anhebungen für Maximalverdiener vor. Etwas, dass die Verbände in dieser Art seit Beginn der Verhandlungen fordern.

Konkret bedeutet dies, nach dem aktuellen Vorschlag, monatliche Beiträge für Selbstständige zwischen 245 Euro und 565 Euro für die Sozialversicherung in Spanien. Der höchste Satz würde fällig werden, wenn ein Selbstständiger mehr als 4.050 Euro Nettoverdienst im Monat deklariert. Im vorherigen Vorschlag lagen die monatlichen Beiträge zwischen 250 Euro und 550 Euro. Zudem geht die Regierung auf die Kritik des Verbandes UPTA ein, man hat die monatlichen Beiträge für die Verdienstspanne zwischen 1.700 und 2.330 Euro reduziert. Zwischen 1.700 Euro und 1.850 Euro Verdienst würden einen Beitrag von 370 Euro monatlich bedeuten, also 30 Euro weniger als im vorherigen Vorschlag. Und diejenigen mit einem Verdienst zwischen 1.850 Euro und 2.030 Euro würden dann 400 Euro im Monat zahlen, damit 40 Euro weniger als im vorherigen Vorschlag.

Weiterhin große Ablehnung der Verbände

Die Verbände ATA und CEOE haben auch diesen Vorschlag schon abgewiesen, denn dieser neue Ansatz sei weiterhin „unbezahlbar“. Ein Selbstständiger, der 1.700 Euro im Monat verdient, zahlt damit 900 Euro mehr Sozialversicherungsbeiträge im Jahr, „das sind 26 % mehr“ als jetzt, so errechnete es Lorenzo Amor, der Vorsitzende von UPTA, der wiederum den Vorschlag als annehmbar ansieht. Er fordert daher „jetzt Entscheidungen von der Regierung“.

Die Beiträge sollen dabei nicht real und monatlich kalkuliert werden, sondern aufgrund einer Prognose der Selbstständigen selbst, diese muss innerhalb einer im Haushaltsgesetz festgelegten Bemessungsgrundlage gewählt werden. Allerdings können Selbstständige diese Berechnung bis zu sechsmal im Jahr anpassen lassen. Dabei sollte man aber auch vorsichtig sein, denn zahlt man zum Realeinkommen am Jahresende zu wenig ein, muss man (wie bei der Steuer) nachzahlen. Hinzu bot die Regierung an, dass die Beiträge für das Jahr 2023 auf Grundlage der aktuellen Beiträge kalkuliert werden sollen. Also bleiben die Beiträge im kommenden Jahr wohl faktisch identisch, es ist immerhin auch ein Wahljahr in Spanien und die Zahl der Selbstständigen ist nicht zu unterschätzen. Dafür wurde ausformuliert, dass die neuen Beiträge im Laufe des kommenden Jahres eingeführt werden.

Hauptziel ist es derzeit einen neuen Rahmen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 zu schaffen. Vom 1. Januar 2026 an, soll es dann eine erneute Anhebung der Beiträge geben. Bis zum Jahr 2026 will man auch eine Angleichung der Mindestlöhne bzw. der Berechnungsgrundlage erreichen. Die für Angestellte liegt bereits bei 1.166,70 € im Monat, bei Selbstständigen liegt diese bei nur 966 € im Monat. Eine Angleichung sei zwingend notwendig.

Ob die Regierung nun einfach ohne die Verbände ein Gesetz nach Brüssel schicken wird, bleibt abzuwarten, war die PSOE-Regierung bisher doch immer gewillt, eine Lösung mit allen Interessenvertretern zu finden. – TF

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