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FEHT ist weiterhin gegen die Vermischung von Wohneinheiten und touristischen Unterkünften

Playa del Inglés – Der Hotelverband von Gran Canaria (FEHT) wird sich weiterhin dafür einsetzten, dass touristische Immobilien nicht gemischt werden können mit Wohnraum. Die wurde gestern bei der Generalversammlung im Tourismusbüro von Playa del Inglés beschlossen. Das neue Landgesetz sieht vor, dass eine Immobilie die vor dem 1. Januar 2017 erworben wurde und sich im touristischen Gebiet befindet auch als Wohnung genutzt werden kann.

Dagegen will FEHT nichts einwenden, jedoch ist man vehement gegen die Vermischung in einer Immobilie was derzeit nicht unüblich ist. Es führt immer wieder zu Konflikten und Problemen auf beiden Seiten so FEHT, dies sollte im neuen Tourismusgesetz entsprechend berücksichtigt werden. Ebenso wie der Faktor das jede private Immobilie die als Ferienwohnung statt eigener Wohnraum genutzt wird eine Gefahr für die Branche darstellt.

Neue Zahlen sollen dies untermauern, etwa 25.000 Euro pro Jahr Verlust für die Wirtschaft bedeutet jede privat vermietete Ferienwohnung die illegal vermietet wird. Derzeit sind legale Vermietungen nicht möglich. Zudem würden pro vier Ferienwohnungen eine Arbeitsstelle vernichtet werden. Woher diese Erkenntnisse kommen ist unklar.

Letztendlich kann dies bedeuten, dass man damit rechnen könnte das die Regierung, sofern man sich vom Hotelverband beeinflussen lässt, das neue Tourismusgesetz so anpassen wird das erstens keine Vermischungen mehr stattfinden und zweites die Touristische Vermietung dann in den Wohnblocks weiterhin verboten bleibt.

Sollte es da trotzdem zu einer anderen Lösung kommen will man sich dafür einsetzten, das die Kontrollen massiv angehoben werden und das auch die touristische Branche die gleichen minimalen Anforderungen erfüllen muss wie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus.

Man merkt das dies ein Thema ist was die Gemüter immer wieder anheizt und die Politik auf den Kanaren ist sich selbst ja auch nie einig wie man damit umgehen soll. Spätestens im kommenden Jahr soll das neue Tourismusgesetz dann aber fertig sein und wir werden alle schlauer sein. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Neues Landgesetz – Wohnraum im Tourismus kann bleiben wenn er vor dem 1. Januar erworben wurde, vom 20.05.2017

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