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Neues Landgesetz – Wohnraum im Tourismus kann bleiben wenn er vor dem 1. Januar erworben wurde

Kanarische Inseln – Nach einiger Zeit der Beratung hat das Parlament der Kanarischen Inseln einem neuen Landgesetz zugestimmt. Demnach ist es seit dem 1. Januar 2017 verboten Wohneigentum im touristisch ausgewiesenen Gebiet zu nutzen. Die Eigentümer, die vor dem 1. Januar Wohnraum angeschafft haben der im touristischen Gebiet liegt haben vom Parlament eine Amnestie erhalten und können die Wohnungen weiter nutzen. Allerdings nur für Wohnzwecke, touristische Vermietung ist untersagt.

Dies soll dann auch die Basis für das neue Tourismusgesetz werden, welches dann 2018 beschlossen werden soll.

Bestehende Wohnräume die vor dem 1. Januar erworben wurden können künftig auch weiter verkauft werden um als Wohnraum genutzt zu werden, aber auch hier gilt die touristische Vermietung soll verboten bleiben. Eine Nutzungsänderung zurück auf touristische Zwecke ist wohl auch möglich, allerdings ist eine weitere Nutzungsänderung auf erneuten Wohnraum dann nicht mehr möglich. Bedeutet also die Besitzer müssen sich entscheiden, Wohnraum oder touristisch.

Damit sind gemischte Anlagen, die es derzeit auch noch gibt, ebenfalls möglich. Nur können dort keine Apartments oder Bungalows von der touristischen Lizenz auf eine Wohnraumlizenz umgewandelt werden anders herum schon.

Mit diesem Neuen Gesetz will man die bestehenden Probleme beheben, die es in touristischen Gebieten gibt.

Was dies alles ggf. für das neue Tourismusgesetz bedeuten könnte bleibt abzuwarten. Sicher kann man nur sagen, dass der Neuerwerb einer Immobilie in den touristischen Zentren nun mit der Gefahr verbunden ist, dass diese Immobilie in keinem Fall für Wohnzwecke genutzt werden kann. Welche touristischen Möglichkeiten sich da ggf. ergeben bleibt abzuwarten, alles andere ist nur Spekulation. – TF

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