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Neues Tourismusgesetz der Balearen könnte Vorbild für Kanaren sein – Hohe Strafen für Vermieter und Portale!

Balearen – Auch wenn die Inselgruppe weit weg ist, dort ist heute ein Gesetz in Kraft getreten, welches auch für die Kanarischen Inseln ein Vorbildcharakter haben könnte, zumindest in Teilen. Denn auch dort wurde das Tourismusgesetz angepasst. Die illegale Vermietung von Wohnungen und Häusern an Touristen ist dort ebenso ein Thema wie hier, nun gilt eine 15-Tägige Übergangsfrist für entsprechende Portale wie AirBnB, HomeAway oder BestFeWo etc. um diese Immobilien von den Seiten zu nehmen. Sollte dies nicht passieren drohen Strafen von bis zu 400.000 Euro, mindestens jedoch 40.000 Euro.

Zudem werden auch die Vermieter belangt, diese haben allerdings 30 tage Zeit, um die Vermietung an Touristen einzustellen. Wer sich nicht daran hält, muss mit mindestens 20.000 Euro Geldstrafe rechnen.

Mit dem neuen Gesetz geht die Balearen-Regierung gegen mehrere Dinge vor, zum einen die Tourimofobia die auf den Balearen Einzug gehalten hat und zum anderen den Mangel an Mietwohnungen auf den Inseln. Immer mehr Wohnungen wurden an Touristen anstatt Anwohner vermietet, dies führte zu extrem steigenden Mieten.

Die Regierung der Balearen hat zudem eine Begrenzung eingeführt, Ferienunterkünfte darf es maximal noch 623.624 auf den Inseln geben, Mallorca darf mit 435.707 Unterkünften den größten Anteil haben.

Um der Lage Herr zu werden wird ebenfalls eine Webseite eingerichtet (ähnlich wie in Berlin) auf der die Anwohner einen Vermieter melden können, wenn dieser private Ferienvermietung betreibt. So können die Behörden schneller eingreifen.

Ein ähnliches Gesetz könnte auch auf den Kanarischen Inseln entstehen, wo ja derzeit das neue Tourismusgesetz entwickelt wird. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Neues Tourismusgesetz: NC fordert Begrenzungen damit Tourismofobia nicht entstehen kann, vom 08.08.2017
Neues Tourismusgesetz soll wesentlich härter für private Vermieter werden als das bisherige Gesetz, vom 15.07.2017

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