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Neues Tourismusgesetz soll wesentlich härter für private Vermieter werden als das bisherige Gesetz

Kanarische Inseln – Das neue Tourismusgesetz ist seit den Gerichtsurteilen bei vielen mit einem großen Fragezeichen versehen. Nun hat die Zuständige Ministerin erste Ansatzpunkte durchblicken lassen. Es sei wohl klar, dass ein Vollständiges Verbot für die private touristische Vermietung in den Tourismusgebieten der Kanaren nicht zu verbieten ist. Allerdings können die Regeln dafür deutlich schärfer gemacht werden, als dies bisher der Fall ist (für Unterkünfte außerhalb der ausgewiesenen Touristenzonen).

In der Tat würde dies dann alle privaten Vermieter treffen, egal ob in touristischen Zonen oder außerhalb, denn hier muss laut Gericht eine Gleichheit vorherrschen. Was genau dabei herauskommen wird ist noch unklar, Experten und Techniker der zentralen Regierung der Kanaren erarbeiten derzeit solche Regelungen.

Zudem ist es wohl in der Planung, dass im Falle der Genehmigung von privaten Vermietungen im Tourismus, eine Deckelung der Unterkünfte vorgenommen werden kann. Wie diese Deckelung genau aussieht ist ebenfalls noch unklar, könnte aber bedeuten, dass pro 1.000 Einwohner in einer Gemeinde entsprechende Anzahlen an Ferienwohnungen bzw. Häuser genehmigt werden und weitere bekommen dann keine Lizenz.

Auch soll an den digitalen Markt herangegangen werden, so soll gesetzlich wohl vorgeschrieben werden, dass eine Anmeldung auf Vermieterportalen nur mit Vorlage einer Lizenz möglich ist, und dass solche Portale dann entsprechende Kooperationsverpflichtungen gegenüber der Regierung haben, was z.B. Umsatz und Vermieterdaten betrifft. Auch dies ist alles nur Spekulation, da auch hier die Ministerin keine Konkreten Aussagen getätigt hat.

Das Cabildo de Gran Canaria unterstützt diese Ansichtsweisen deutlich. Es sei zwingend erforderlich mehr Kontrolle in diesem Markt zu bekommen, so die allgemeine Ansicht.

Der Hotelverband FEHT griff das Thema auch wieder auf und warf Barcelona als Beispiel mit ein. Denn in Barcelona stehen bis zu 600.000 Euro Strafe auch für Portale auf dem Plan, wenn diese sich nicht an die Gesetzte der Stadt halten. Die eindeutig formuliert sind und die Plattformen dazu verpflichten entsprechende Vermieterdaten zu übermitteln.

Egal wie man diese Aussagen nun deutet, es wird sicherlich für private Vermieter in der Zukunft schwerer werden etwas an Touristen zu vermieten, auch für diejenigen die bisher in Zonen angeboten haben die nicht touristisch ausgewiesen sind. – TF

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