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Bau einer Groß-Moschee in Las Palmas vorerst gerichtlich gestoppt

Las Palmas – Der geplante Großbau einer Moschee im Stadtteil Las Torres in Las Palmas wurde vorerst gestoppt. Die Anwohner haben erfolgreich vor Gericht geklagt und bekamen nun Recht. Bei der Klage ging es um eine Vereinbarung zwischen der Stadt Las Palmas und der muslimischen Gemeinschaft, die Stadt hatte das Land an die Gemeinschaft abgetreten, damit dort der Bau realisiert werden könne. Die „unentgeltliche Abgabe an die Gemeinde dient nicht dem Wohl der Einwohner der Stadt“, so die Richterin María del Carmen Monte Blanco.

Bereits in den 1990er Jahren gab es eine Vereinbarung zwischen der muslimischen Gemeinde und der Stadt Las Palmas das Land zu tauschen, denn die muslimische Gemeinde besitzt wohl ein Grundstück, welches die Stadt benötigt, um den Tunnel Julio Luengo weiterzubauen. Nach fast zehn Jahren forderte der Verein die Stadt dann auf, den Tausch endlich durchzuführen damit die Moschee gebaut werden könne. Es dauerte noch bis zum Jahr 2015 bis sich Stadt und Verein einigten. Zwischen dem Stadtrat Javier Doreste und dem Direktor des islamischen Kulturzentrums von Madrid, Saud Abdullah A Alghudayyan wurde dann eine Vereinbarung unterzeichnet. Dies geschah am 12. November 2015.

Gegen diese Vereinbarung hat die Eigentümergemeinschaft der Residenz Al Azahar Berufung beim Verwaltungsgericht am 4. Februar 2016 eingereicht und die endgültige Genehmigung des Tauschs damit vorerst gestoppt. Das Grundstück der Stadt befindet sich gleich am CC Las Ramblas in einer guten Lage mitten in der Stadt.

Letztendlich gab es einen Formfehler, denn sowohl vor der Vereinbarung als auch in der unterzeichneten Vereinbarung stand „zum Vorteil der Einwohner der Gemeinde“, aber letztendlich wäre es laut Gericht um eine „frei Abtretung eines Vermögensstandes zu besonderem Zweck“ gegangen. Auch in den nachfolgenden Verfahren wurde genau dieser Formfehler nicht korrigiert und die Genehmigung der Übertragung der Stadt Las Palmas an den islamischen Kulturverein sei damit nicht rechtskräftig.

Zudem ist es gesetzlich wohl vorgeschrieben, dass in den entsprechenden Akten für ein solches vorhaben (zum Wohl der Einwohner der Stadt) ein entsprechender Demonstrationsbericht beigefügt werden muss, der die verfolgten Ziele eindeutig und positiv beinhalten muss. „In dem Fall wurde nur ein Schreiben beigefügt, in dem die Verbände über die Vereinbarung informiert wurden, sowie einem kuren Hinweis auf die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und dem islamischen Verband von Spanien. Es ist also offensichtlich, dass keines der genannten Dokumente als Bericht im Sinne der Bestimmungen angesehen werden kann und daher auch nicht als dokumentarische Begründung herhalten kann“.

Aus diesen Gründen musste das Verwaltungsgericht Nummer 4 von Las Palmas die Auffassung vertreten, dass in der streitigen Vereinbarung eine Abtretung des Grundstückes „nicht den anwendbaren Vorschriften entsprach“ und damit ist die Abtretung ungültig, die Moschee kann also vorerst nicht gebaut werden. Allerdings können die beklagten binnen 15 Tagen eine Berufung gegen diesen Entscheid einreichen. – TF

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