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Staatsanwaltschaft weist Beschwerde von Trucón wegen des Kreisverkehrs in Playa del Inglés nun doch ab

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Playa del Inglés – Die Staatsanwaltschaft hat eingehend alle Dokumente des derzeitig im Bau befindlichen Kreisverkehrs an der Ortseinfahrt von Playa del Inglés geprüft und kommt zu dem Schluss, dass alles rechtmäßig sei. Der Verein Trucón hatte am 13. Juni 2018 eine Beschwerde eingereicht, um die Baukosten des Kreisverkehres an die Loro Parque SL übertragen zu lassen. Man Argumentierte, dass der Kreisverkehr ja lediglich wegen des geplanten Wasserparks gebaut werde und daher die Kosten auch vom Bauherren des Parks getragen werden müssten, es ging um etwa 3 Millionen Euro laut Trucón. Die Staatsanwaltschaft gab dem zunächst recht, forderte zugleich die Einreichung vollständiger Unterlagen um den Fall genau prüfen zu können und um die entsprechenden Anschuldigungen genau ausfindig machen zu können.

Allerdings kam man nun zu dem Entschluss, dass sowohl die Summe in Höhe von 3 Millionen Euro als auch der Bau an sich nichts mit dem Wasserpark zu tun hat und daher die Ausgaben aus der öffentlichen Kasse vollkommen korrekt abgelaufen sind. Dabei sei es auch unerheblich, ob der Kreisverkehr eine Abzweigung zum geplanten Wasserpark beinhaltet, denn dieser habe ja noch nicht mal eine Baulizenz. Dies unterstreiche, dass alles im öffentlichen Interesse geschieht.

Die Staatsanwaltschaft stellte zudem fest, dass die Baukosten des Kreisverkehres bei rund 300.000 Euro liegen und die 3 Millionen aus einem kompletten Paket stammen, welches für die umliegende Infrastruktur vorgesehen ist. Die 330.000 Euro wären ggf. ein Geldfaktor, den man genauer Prüfen könnte um diesen an die Loro Parque SL weiterzureichen. Letztendlich habe der gesamte Kreisverkehr Kosten in Höhe von 520.000 Euro verursacht, darin inkludiert aber auch eine neue Kanalisation im Wert von gut 224.000 Euro, diese sei in jedem Fall von öffentlichem Interesse.

Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass der Kreisverkehr auf der GC-500 bereits seit 10 Jahren teil des Verbesserungsplans der Zugänge in der Touristischen Zone ist, ähnlich wie der Kreisverkehr in San Agustín im Jahr 2010 und der Kreisverkehr im Campo International im Jahr 2004. Damit ist der Kreisverkehr „ein unbestreitbarer städtischer Bedarf, unabhängig davon, was innerhalb des Erholungsgebietes passiert“. Daher finden die Arbeiten ja auch „unabhängig von der Errichtung des Wasserparks statt“.

Es gäbe auch keinerlei Hinweise darauf, dass es zu irgendwelchen Unregelmäßigkeiten gekommen sei, weder bei der technischen Vergabe an die Ingenieure noch bei der Ausschreibung. Selbst die Gebühren für die technische Einschätzung waren korrekt angegeben, daher bleibt der Staatsanwaltschaft nichts übrig, als die eingereichte Klage von Trucón abzulehnen. Es „gibt keinen Beweis für eine Straftat“, schließt die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Kreisverkehr am geplanten Siam Park Gran Canaia muss von der Loro Parque SA bezahlt werden, so die Statsanwaltschaft, vom 17.11.2018

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