Spanien – Die dritte Kammer des obersten Gerichtshofes in Spanien hat Eröffnungsgebühren für Hypotheken als illegal klassifiziert und die Banken verurteilt diese Gebühren rückwirkend zu erstatten. Sofern diese Gebühren als sogenannte AJD klassifiziert sind, das sind regionale Steuern, die für die Hypothek gezahlt werden müssen. Allerdings gilt diese Regelung nicht für Notarkosten, die entstehen, um einen Hypotheken-Vertrag abzuschließen, diese Kosten müssen sich Bank und Kreditnehmer zu gleichen Teilen, also 50% zu 50% teilen. Ein Musterschreiben ist unten verlinkt.
Die Gebühren um eine Hypothek aufzunehmen, wurden regional in Spanien unterschiedlich kalkuliert, diese liegen in der Regel zwischen 0,5% und 1,5%. Diese Beträge können zurückgefordert werden. Die Gebühren setzten sich vor allem auch aus Steuern zusammen, die die Bank für den Kredit zahlen muss, sprich, bisher der Kunde. Daher ist es auch möglich die gezahlten Gebühren beim lokalen Finanzamt wieder einzufordern.
Die Bank BBVA ist in Spanien die Bank, die im Schnitt am meisten zurückzahlen muss, laut Portal reclamador.es kommt sie auf mehr als 5.000 € pro Hypothek, die Santander folgt auf Platz zwei mit im Schnitt 4.547 € und die Bankia mit 4.455 € liegt auf dem dritten Platz. Am wenigsten zurückfordern können Kunden im Schnitt von der ING, hier lagen im Schnitt die Gebühren bei 2.370 €.
Die Notarkosten für den Hypotheken-Vertrag belaufen sich je nach Region auf 20 bis 100 €, diese Kosten werden künftig aufgesplittet und sowohl die Bank muss ihren Teil zahlen als auch der Kreditnehmer.
Was sollte man tun, um die Gebühren zurückzubekommen?
Als Erstes sollte man eine Forderung an die Bank stellen, mit der man die Hypothek abgeschlossen hat oder an die Person, die den Hypotheken-Vertrag mit einem abgeschlossen hat, das können also auch externe Vermittler sein. Dies gilt für alle noch aktiven Hypotheken-Verträge. Sollte nach 2 Monaten keine Antwort der Bank erfolgen oder diese die Erstattung ablehnen wird eine entsprechende Klage beim Gericht am Wohnort eingereicht. Dort muss beantragt werden, dass die entsprechende Klausel des Hypotheken-Vertrages für nichtig erklärt wird.
Man kann aber auch versuchen diese Gebühren vom Finanzamt wiederzubekommen, denn das hat das Geld von der Bank ja eingetrieben. Hier würde es ausreichen eine Berichtigung dieser Steuer zu verlangen und die Rückerstattung zu fordern. Allerdings sind Steuerforderungen in Spanien beidseitig nur innerhalb von vier Jahren möglich, immer ab dem Tag, an dem die Steuer gezahlt wurde. Bedeutet also, dass man von heute an gesehen keine Forderungen an das Finanzamt stellen kann die länger zurückliegen als der 20. Oktober 2014. Daher ist es ratsam, dass man alle jüngeren Hypotheken gleich beim Finanzamt zurückfordert und die älteren gleich zivilrechtlich bei den Banken.
Experten haben errechnet, dass dieses Urteil den Banken rund 4 Milliarden Euro aus den Statistiken ziehen wird. Sie gehen davon aus, dass nun allerdings die Gefahr besteht, dass Banken die Hypotheken allgemein verteuern werden, um diese Gebühren trotzdem abzudecken. Hier kommt es nun auf den Wettbewerb innerhalb der Bankenwelt an, dieser ist nicht unerheblich und es könnte sein, dass es für die Banken nicht so einfach wird die allgemeinen Gebühren, respektive Zinsen, für Hypotheken hochzuschrauben. – TF
Weitere Links zum Thema:
Musterschreiben um Gebühren bei der Bank zurückzufordern