Gran Canaria – Die zentrale Regierung aus Madrid muss an die Regierung von Gran Canaria 138 Millionen Euro für das Jahr 2012 nachzahlen, dies urteilte nun der oberste Gerichtshof von Spanien. Grund des Urteils ist der Vertragsbruch vonseiten der Zentralregierung, die das Straßenbauabkommen mit Gran Canaria nicht eingehalten hat. Das Abkommen diente dazu, den Bau der neuen Schnellstraße zwischen La Aldea und Las Palmas zu finanzieren sowie weitere Umgehungsstraßen und Zufahrten zum Hafen von Las Palmas.
Das Gericht trägt die Auffassung, dass die zentrale Regierung eine „flagrante Verletzung“ des Vertrages begangen hat, indem die Zahlungen nicht geleistet wurden wie vereinbart und Gran Canaria aus eigenen Mitteln versuchen musste gewisse Projekte zu realisieren. Dies führte natürlich zu massiven Verzögerungen bei den Projekten. Es gibt „keinen Zweifel daran, dass die Vereinbarung verbindlich war“, so das Gericht weiter.
Dies bestätigt die Haltung des Inselpräsidenten Antonio Morales, dass die Regierung von Mariano Rajoy für Gran Canaria „katastrophal“ war und teilweise auch noch ist. Diese Verzögerungen verursachten und verursachen „erheblichen wirtschaftlichen Schaden“, so der Inselpräsident weiter. Er verlangt nun die sofortige Berichtigung der Situation.
Da wundert es auch nicht, dass das Problem mit der GC-1 bisher nicht angegangen werden konnte, weil man einfach mit der Zentralregierung beim Straßenbau nicht zurechtkommt. Evtl. wird das nun zu zahlende Geld ja dafür aufgewendet, das wäre wünschenswert. – TF