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11 Jahre Haft plus 7 Jahre Bewährung wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes in Las Palmas

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Las Palmas – Die erste Kammer des Strafgerichtes in Las Palmas hat einen 35-jährigen Mann nun zu 11 Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch von Minderjährigen verurteilt. Das Urteil geht auf Ereignisse des Jahres 2017 zurück, damals traf sich der Täter Josué Sánchez regelmäßig mit einem 14-jährigen Mädchen, die unter Obhut der kanarischen Regierung in einem Kinderheim untergebracht war. Laut weiteren Angaben des Gerichtes lernte der verurteilte im Sommer 2017 das Mädchen durch einen Freund kennen und er wusste über den Altersunterschied von damals 19 Jahren Bescheid.

Entdeckt wurden die Taten durch eine interne Ermittlung im Kinderheim, denn es waren immer wieder Kinder nicht im Heim anwesend und die nationale Polizei begann zu ermitteln. Dabei kam heraus, dass das Mädchen wohl regelmäßig nicht im Heim anzutreffen war. Freunde des Mädchens berichteten dem Kontrolleur, dass es einen Freund habe der „24 Jahre alt ist, mit dem es sich trifft“. Daraufhin wurden die Ermittlungen wegen möglichem sexuellen missbrauch eingeleitet und dies bestätigte sich auch.

Zwischen Juli und November 2017 verschwand das Mädchen regelmäßig aus dem Kinderheim und in den Monaten September sowie Oktober bestand wohl die Beziehung zu dem Täter. Zu mindestens vier verschiedenen Gelegenheiten gab es sexuellen Kontakt zwischen den Beiden. Immer zwischen 21 und 22 Uhr im Auto des Täters, es wurden wohl immer Kondome benutzt und der Sex war einvernehmlich.

Der Täter selbst gab die sexuelle Beziehung zu, glaube aber nicht das es viermal war, sondern maximal ein oder zweimal. Zudem war er sicher, dass das Mädchen 16 Jahre alt war, es kam auch immer geschminkt zu den Treffen, dies machte es ihm wohl schwer abzuschätzen, dass es sich um ein 14-jähriges Mädchen handelte. Allerdings sahen Gutachter und Richter es anders, das Mädchen sagte aus, dass sie dem Täter mitteilte, dass es 14 Jahre alt war. Dies hielten die Gutachter für sehr glaubwürdig. Zudem sei in den Aussagen des Kindes klar zu merken, das es sich um ein Kind und nicht um eine Person im höheren Teenageralter handelt. Dies hätte der Täter selbst auch merken müssen. Die Antworten waren selbst mit 16 Jahren noch zu kindlich.

Aufgrund aller Aussagen und Eingeständnisse urteilten die Richter, das der Mann schuldig ist, er wird für 11 Jahre die Gefängnismauern von Innen betrachten, anschließend befindet er sich weitere sieben Jahre auf Bewährung außerhalb des Gefängnisses, in denen er regelmäßig zu Maßnahmen zur sexuellen Aufklärung erscheinen muss, zudem darf er niemals in seinem Leben Berufe mit Kindern ausüben. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € muss er ebenfalls an das Opfer zahlen, dies ist geringer ausgefallen als üblich, da es sich um einvernehmlichen sexuellen Kontakt handelte. – TF

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