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25 Jahre Haft für Stiefmutter die Ihren 9-jährigen Stiefsohn tötete

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Las Palmas – Der Mordprozess gegen Na Li wegen der Tötung des 9-jährigen Stiefsohnes am 8. Mai 2016 ist zu Ende. Das Gericht verurteilte die Chinesin zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren. Das Urteil basiert auf dem Schuldspruch der Jury von vor wenigen Tagen. Neben der Haftstrafe wurde die Frau auch dazu verurteilt der leiblichen Mutter des Jungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 270.000 Euro zu zahlen.

Der leibliche Vater des Jungen wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt, er muss das Schmerzensgeld um weitere 30.000 Euro aufstocken.

Die Mörderin hat zudem ein Kontaktverbot gegenüber der leiblichen Mutter von 35 Jahren auferlegt bekommen. Bedeutet also, sobald die Frau aus dem Gefängnis kommt, darf Sie sich der Mutter auch nicht wieder nähern.

Das Gericht sah die Tat als „unbegründet ohne jegliche Erklärung“ und bezeichnete die schwerwiegende Misshandlung des Kindes während seines kurzen Lebens als „unerträglich“. Das Urteil kann allerdings vor dem obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln angefochten werden. Ob die Verteidigung dies versuchen wird, ist noch unklar. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Staatsanwaltschaft ändert Forderung nach höchstmöglicher Haft aus Angst diese könnte gekippt werden, vom 09.03.2019
Erstmals auf den Kanaren: Höchstmögliche Haftstrafe (permanente Prüfung) von der Staatsanwaltschaft Las Palmas gefordert, 07.03.2019

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