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Beirat: Gesetz für Tourismus und Wohnraum verfassungswidrig – Parlament verschiebt es in die nächste Legislaturperiode

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Kanarische Inseln – Der Beirat des kanarischen Parlamentes hat seine Empfehlung für das Tourismusgesetz bekannt gegeben, demnach sehen die Berater erhebliche Mängel in dem Gesetzestext und denken auch das es in Teilen wieder Verfassungswidrig ist. Der Gesetzesentwurf sollte eigentlich das Erneuerungs- und Modernisierungsgesetz inklusive der Ferienvermietung regulieren. Die Abstimmung des Parlamentes wurde jedoch verschoben, weil man eben die Empfehlungen des Beirates abwarten wollte.

Der Beirat sieht es als besonders kritisch an, dass es wieder Aufteilungen der Befugnisse gibt und insbesondere der Paragraf 46, der städtische Wohnungen ausklammert, sei so nicht haltbar. Der Bericht des Beirates ist im Übrigen 87 Seiten dick. Er geht auf diverse Aspekte ein, man hat sich hier richtig viel Arbeit gemacht. Es werden Umweltaspekte ebenso berücksichtigt wie territoriale Aspekte und soziale Aspekte.

Gleichwohl weist der Beirat aber auch darauf hin, dass bei der Ferienvermietung die Kanaren, durch das neue Autonomiestatut, mehr Befugnisse haben dies zu regulieren. Allerdings wird es problematisch, wenn auch städtische Gebiete berücksichtigt werden müssen, denn diese unterliegen weiterhin den Gesetzen von Spanien. Hier eine Trennung vorzunehmen sei ebenfalls nicht möglich, denn dies wäre wieder verfassungswidrig, da beißt sich die Katze also in den Schwanz. Jedoch bedeutet dies auch, wenn man beides unter einen Hut bekommt, dies dann rechtlich unproblematisch ist, könnte die Regierung der Kanaren völlig andere Regeln aufstellen als andere Regionen in Spanien.

Der Beirat empfiehlt für die städtischen Wohnungen auf die allgemeinen Umweltvorschriften zurückzugreifen, diese sind „reicher an Kriterien und Leitlinien“. Wenn man dies dann mit den touristischen Zonen verbinden kann, wäre die Brücke wohl geschafft. Ebenfalls weist der Beirat darauf hin, dass die Gemeindeverordnungen und Stadtverordnungen, wie dies aus Las Palmas beispielsweise, bisher von keinem Gericht gekippt wurde, ggf. kann man hier auch Elemente für das allgemeine Gesetz herausnehmen und implementieren.

Aufgrund der Empfehlung des Beirates hat das Parlament der Kanarischen Inseln beschlossen, in der aktuellen Legislaturperiode kein neues Gesetz zu verabschieden. Man wird das Thema umgehend angehen, sobald die nächste Legislaturperiode beginnt. Alle Fraktionen sehen das Thema als „relevant“ und sind sich einig, dass man hieran arbeiten muss, daher steht es wohl außer Frage, dass dies tatsächlich in der nächsten Legislaturperiode angegangen wird.

Das Parlament ist sich auch einig, dass die Vorschläge und Bedenken des Beirates so „tief greifend“ gehen, dass hier längere Debatten erforderlich sind. Es kommt auf die kommende Regierung also gleich ein hartes Stück Arbeit zu. – TF

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