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Erstmals auf den Kanaren: Höchstmögliche Haftstrafe (permanente Prüfung) von der Staatsanwaltschaft Las Palmas gefordert

Las Palmas – Erstmals seit Einführung eines neuen Gesetzes für Haftstrafen im Jahr 2015 fordert die Staatsanwaltschaft von Las Palmas eine Haftstrafe mit permanenter Überprüfung. Beim aktuellen Fall geht es um eine Frau, die ihren 9-jährigen Stiefsohn aus „Hass“ getötet haben soll. Zuvor haben die Frau das Kind mehrfach misshandelt und immer wieder brutal geschlagen.

Bei einer Haftstrafe mit permanenter Überprüfung handelt es sich um die höchstmögliche Haftstrafe, die in Spanien möglich ist. Sie ist nur in besonderen Fällen anwendbar und wurde im Rahmen des Anti-Terror-Gesetzes eingeführt. Wenn eine Person dazu verurteilt wird, wird diese Person für mindestens 25 Jahre in Haft genommen, erst nach dieser Zeit wird ein Gericht darüber entscheiden, ob die Haftstrafe verlänger wird oder nicht. Sollte das Gericht dann entscheiden, dass keine Verlängerung erforderlich ist und eine soziale Reintegration möglich sein, dann wird die Person freigelassen, aber muss sich an Bewährungsauflagen halten. Wenn das Gericht jedoch der Meinung ist, dass zum möglichen Freilassung-Termin eine soziale Reintegration nicht möglich ist, wird die Haftstrafe einfach verlängert. Dies ähnelt wein wenig der in Deutschland angewendeten anschließenden Sicherungsverwahrung.

Neben der angeklagten Frau wurde auch der Vater des getöteten Jungen angeklagt, hier fordert die Staatsanwaltschaft jedoch nur zwei Jahre Haft wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Verteidigung der Frau bat das Gericht auch darum zu berücksichtigen, dass ein „Moment des Wahns“ in Betracht gezogen werden müsse, also ein Geisteszustand der die Tat erklären könnte und damit das Hassverbrechen abmildern würde.

Die Verteidigung des Vaters argumentierte, dass der Mann keine Ahnung davon hatte, was Zuhause passierte, denn er musste ja arbeiten gehen. Daher fordert man hier einen Freispruch.

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft gab die Frau, deren Initialen Na L lauten, zu am 8. Mai 2018 den Jungen 40 Minuten lang mit einem 25cm langen und 5cm breiten Holzstab, an dessen Spitze eine Metallkuppe befestigt war, geschlagen zu haben. Anschließend tötete sie den Jungen. Das Kind habe Sie gestört und zuvor auf den Kopf Ihres Sohnes eingeschlagen, der wiederum zur Mutter sagte, er hasse den Stiefbruder. Die Frau gab zu Protokoll, „Ich konnte meine Hand nicht kontrollieren, mein Kopf sagte mir, ich soll aufhören, als das Kind tot war, war ich sehr wütend, aber egoistisch dachte ich nur an meinen Sohn“. Sie gab auch zu, dass sie den Jungen nur geschlagen habe als der Vater nicht im Haus war. Sollten Verletzungen mal schlimmer ausgefallen sein hatte sie dafür gesorgt, dass das Kind entweder im Park spielen war oder bereits im Bett lag, als der Vater nach Hause kam.

Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Entschluss, das es pure Absicht der Frau war, die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu gefährden, sonst hätte Sie nicht immer wieder zugeschlagen und die Taten vertuscht, so wie sie es selbst schilderte.

Neben der Haftstrafen soll die leibliche Mutter des verstorbenen Kindes eine Entschädigung in Höhe von 120.000 € von der Täterin sowie 30.000 € vom leiblichen Vater erhalten, so fordert es zumindest die Staatsanwaltschaft. – TF

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