Spanien – Den Banken in Spanien droht neues Ungemacht, denn der Generalanwalt der EU bzw. des europäischen Gerichtshofes hat vor Gericht die Annullierung von Hypotheken in Spanien, die mit dem sogenannten IRPH-Index belegt sind, gefordert. Der IRPH-Index wurde von den Banken selbst ins Leben gerufen und der europäische Leitzins wurde damit ignoriert. Banken haben teilweise den eigenen Leitzins (IRPH) anwendet um die Hypotheken zu kalkulieren, dadurch sei eine Hypothek oft um ca. 25.000 Euro teurer, als wenn man den Leitzins (Euribor) anwendet.
Diese Praxis der Banken in Spanien wurde vom spanischen obersten Gerichtshof erlaubt. In einem Urteil von 2017 wurde erklärt, dass es transparent und damit vollkommen in Ordnung sei so einen Index aufzulegen und anzuwenden. Im Jahr 2018 stellte das Verwaltungsgericht in Barcelona einen Antrag beim EU-Gericht, um diese Praxis zu prüfen, denn man glaubte nicht das es den Gesetzgebungen entsprechen würde.
Laut Anwalt der EU, gilt jedoch die europäische Richtlinie für missbräuchliche Klauseln, denn diese Geschäftspraxis sei missbräuchlich, da diese jede Hypothek verteuert. Das Berechnungsverfahren des IRPH sei zudem komplex „und für Verbraucher nicht nachvollziehbar“, daher ist es „nicht transparent“.
Das EU-Gericht folgt in der Regel den Anklagepunkten des Generalanwaltes, ein Urteil wird zu Beginn des Jahres 2020 erwartet, sollte dem so kommen drohen den Banken in Spanien tausende Klagen gegen diese Hypothekenverträge. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Banken könnten sich auf bis zu 25 Milliarden Euro anhäufen, die Investmentbank Goldmann Sachs rechnet jedoch mit Kosten im Bereich zwischen 7 und 44 Milliarden Euro. Nach Einreichung der Klage brachen die Börsenwerte der spanischen Banken ein.
Die Verbraucherschutzorganisationen FACUA und OCU sind erfreut über das Vorgehen und rechnen mit einer positiven Entscheidung sowie anschließender Klagewelle. OCU schätzt den Schaden für Banken auf 37 Milliarden Euro.
Das Wirtschaftsministerium von Spanien, derzeit unter der Leitung von Nadia Calviño, hält sich mit Schätzungen und Aussagen zurück. „Es ist nicht möglich, die endgültigen Auswirkungen vorherzusagen“, sagte Sie gegenüber der Presse. Zudem handelt es sich um eine „Vorabentscheidungsfrage, die endgültige Entscheidung liegt dann wieder bei den spanischen Gerichten, die entsprechende Urteile in den jeweiligen Rechtssachen Fällen werden“.
Allerdings müssen die spanischen Gerichte dem Urteil des EuGH folgen und können im Grunde nicht anders entscheiden. – TF