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Finanzamt nimmt online Beschwerden gegen nicht gemeldete touristische Vermietung entgegen

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Kanarische Inseln – Das Finanzamt der Kanarischen Inseln macht nun, mithilfe der Bürger, eine Jagd auf Steuerhinterzieher aus dem touristischen Bereich. Man hat es besonders auf Vermieter abgesehen, die ihre Wohnung für Touristen nutzen und die diese nicht angemeldet haben. Dafür wurde eigens ein Onlinekanal eröffnet, dort können Anwohner eine anonyme Meldung abgeben. Allerdings müssen die Beschwerden umfangreich sein und eine gute Beschreibung des Sachverhaltes beinhalten.

Dafür wird der Beschwerdeführer von dem Programm darum gebeten sowohl alle Tatsachen als auch Personen, die Gegenstand der Beschwerde sind, hinreichend zu identifizieren und zu beschreiben. Dazu sollten ggf. entsprechende Dokumente eingereicht werden, die „relevante steuerliche Auswirkungen haben“. Wie das letztendlich genau gehen soll, ist allerdings fraglich.

Man kann eine Beschwerde hier einreichen (Formular des Finanzamtes), allerdings nur auf spanischer Sprache. Sobald die Beschwerde eingegangen ist, wird diese an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Diese analysiert den Vorfall und bei Anzeichen von Richtigkeit werden die erforderlichen Maßnahmen wegen Steuerbetruges eingeleitet.

Man darf nun nicht damit rechnen, dass jedem ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern könnte, aber die Gefahren für Vermieter von touristischen Unterkünften, die nicht angemeldet sind, steigen damit enorm an.

Das Finanzamt macht in dem Zusammenhang auch klar, dass die Mieteinnahmen aus Saisonalen Vermietungen oder touristischen Vermietungen auf den Kanarischen Inseln eine „Mietsumme“ darstellt, diese ist grundsätzlich nicht von der IGIC befreit. Man kann eine Beschwerde einreichen, wenn man entsprechenden Wissen über die touristische Vermietung besitzt, ansonsten könnte es sein, dass man sich auch selbst strafbar macht.

In jedem Fall müssen Details zur Immobilie angegeben werden, denn ohne diese kann man den Besitzer nicht ermitteln. Ob danach noch andere Behörden ggf. involviert werden, Stichwort illegale Vermietung, ist unklar. – TF

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