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Gefängniswärter wegen sexuellem Missbrauch freigesprochen – Tat wird von Opfer ebenfalls bestritten

Las Palmas – Der Prozess gegen einen Strafvollzugsbeamten des Gefängnisses Juan Grande (Las Palmas II) wegen sexuellem Missbrauch eines Häftlings, ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Gericht sieht es nicht als erwiesen an, dass der Wärter den Häftling missbraucht habe. Denn beide streiten diese Vorfälle ab (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und ein Dienstverbot von 10 Jahren für den Wärter.

Die Staatsanwaltschaft legte vor Gericht dar, dass der Wärter den Häftling sexuell missbraucht haben soll. Aufgrund einer Zeugenaussage eines anderen Häftlings wurde der Wärter Raimundo C. R. angeklagt. Der andere Häftling gab zu Protokoll, dass er im Zeitraum 8. Oktober 2015 bis 16. Oktober 2015 die Taten beobachtet habe, die an seinem Zellennachbarn begangen wurden. Die Staatsanwaltschaft musste auch Videoüberwachungsbänder vorlegen, diese zeigten zwar Berührungen des Wärters gegenüber dem Häftling, allerdings nur auf der Krankenstation nach einem Unfall, diese Berührungen deutete das Gericht aber weder sexuell noch erotisch, sondern eher tröstend und freundschaftlich.

Dies war dem Gericht wohl nicht genug und entschied nun auf Freispruch. Das Urteil kann von der Staatsanwaltschaft allerdings noch angefochten werden und vor den obersten Gerichtshof gebracht werden, ob sie dies tun wird, ist noch unbekannt. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Gefängniswärter soll Häftling sexuell Missbraucht haben – Prozess ausgesetz – Täter und Opfer bestreiten dies, vom 24.03.2018

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