Gran Canaria – Die Passagiere der gestrandeten Boeing 737-MAX-8 Maschinen auf Gran Canaria haben laut Verbraucherschützern kein Anrecht auf Entschädigung, allerdings sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet die Passagiere binnen 7 Tagen mit einem alternativen Flug zu versorgen, alle Tage, die von den Passagieren als Wartezeit verlangt werden müssen vom Unternehmen gezahlt werden. Sprich Hotel und Transport zum Hotel. Die Unternehmen können aber auch den Flugpreis erstatten, wenn nun rein gar keine Alternative verfügbar wäre.
Der Grund dafür, dass es keine Entschädigung geben kann, liegt an der Sache an sich. Die EU-Verbraucherschutzrichtlinien für Fluggäste sagen klar, dass bei unvorhersehbaren Ereignissen keine Entschädigung gezahlt werden muss. Laut Enrique García, dem Sprecher der spanischen Verbraucherschutzzentrale, ist „in diesem Fall ein verbot zur vorbeugenden Sicherheit der Grund. Daher ist das Unternehmen nicht verantwortlich und muss keine Entschädigung zahlen“.
Allerdings sind die Fluggesellschaften binnen 14 tagen dazu verpflichtet, alle Verbraucher darüber zu informieren, welche möglichen Alternativen für bereits gebuchte Flüge existieren auf denen dieser Maschinen-Typ geplant war. Wenn die Unternehmen dies nicht tun, ist die „Verantwortung bei den Unternehmen“. Bedeutet also, künftige Flugbuchungen, sind ggf. geschützt. – TF
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