Spanien – Bis zum Ende des Alarmstatus wurden beim obersten Gerichtshof in Spanien 48 Anzeigen, darunter 18 Beschwerden, gegen die Regierung eingereicht. Diese Anzeigen beschäftigen sich unter anderem mit rücksichtslosem Mord, Misshandlung und unterlassener Hilfeleistung. Der allgemeine Trend geht dahin, dass die Verfahren nicht aufgenommen werden. Die Anzeigen und Beschwerden stammen von Anwälten, Gewerkschaften, Beamten, Ärzten und politischen Parteien. Bis Mitte Mai waren es „nur“ 16 Anzeigen.
Bisher wurde nur ein einziges Verfahren gestartet. Die Richterin Carmen Rodríguez-Medel (Vorsitzende der 51. Kammer des Ermittlungsgerichtes in Madrid) hat den Fall gegen das Regierungsmitglied der Communidad Madrid José Manuel Franco aufgenommen. Ihm wurde vorgeworfen die Demonstrationen für Frauenrechte am 8. März genehmigt zu haben. Derzeit werden entsprechende Beweise gesammelt um festzustellen, ob man das Verfahren überhaupt zu einer Verhandlung kommen lassen kann. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch bereits, dass es hierum eine „allgemeine Ursache“ geht und das die Polizei „zu weit gegangen ist“.
Die Richter sehen dies anders und wollen das Material sichten. Erst dann könne festgestellt werden, ob es ausreichend Hinweise gibt für ein Strafverfahren.
Da jeder eine Beschwerde beim obersten Gericht einreichen kann, ohne einen Anwalt damit zu beauftragen, hat das Gericht ein Problem. Denn es findet keine „Vorprüfung“ der Sachlage statt und das Gericht muss sich selbst damit beschäftigen. Dies bedeutet mehr Papierkram und deutlich längere Verfahrenszeiten. Der Ankläger muss lediglich eine Bürgschaft in Höhe von 12.000 Euro für mögliche Gerichtskosten hinterlegen. Sollte ein Anwalt dies für den Ankläger tun, dann ist auch ein Vollmacht beizufügen. – TF
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