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Ab 23. November: Einreisende aus Risikogebieten MÜSSEN negativen PCR-Test vorlegen!

Lesedauer 3 Minuten

Spanien / Kanaren – Die Regierung von Spanien hat ein neues Gesetz verabschiedet, welches einen negativen PCR-Test von einreisenden Personen an Flughäfen und Häfen im ganzen Staatsgebiet verlangt, sofern diese aus einem Risikogebiet einreisen. Dieses Gesetz tritt am 23. November 2020 in Kraft. Damit will man sich vor möglichen Neuinfektionen aus dem Ausland schützen. Der negative PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein. Das komplette BOE dazu finden Sie hier. Andere Corona-Tests sind für diesen Zweck NICHT zugelassen!

Letztendlich habe die Zentralregierung diesen Schritt vorgenommen, weil der Druck aus der autonomen Gemeinschaft Madrid immer höher wurde, da am Flughafen in Madrid immer wieder COVID-19 Fälle aufgetaucht sind. Seit Mai 2020 waren es laut Gesundheitsministerium über 700 Personen. Die Kanaren forderten eine solche Lösung bereits seit dem Beginn der Pandemie.

Bisher hatte die Zentralregierung ein solches Gesetz abgelehnt, da man auch eine Lösung innerhalb der EU gesetzt hatte. Davon abgesehen verwies man immer wieder darauf, dass die Fälle in Madrid, die über den Flughafen eingebracht wurden, nur 0,33 % ausmachten.

Nachdem aber auch die Kanaren und Balearen immer wieder Anträge bei der Zentralregierung eingereicht hatten, hat man sich nun gegen eine europäische Lösung entschieden und das Gesetz verabschiedet.

Die Anforderung des negativen PCR-Tests wird in das bereits bestehende Gesundheitsformular eingefügt, welches ohnehin ausgefüllt werden muss. In dem Formular muss der Reisende bestätigen, dass er bei der Einreise den negativen Test vorlegen kann, dies kann in digitaler Form oder Schriftform geschehen. Die Testbescheinigung muss entweder in spanischer Sprache oder englischer Sprache vorliegen. Details zu dem Einreiseformular finden Sie hier. Und hier geht es direkt zu dem Formular.

Welche Reisenden sind betroffen? Was ist ein Risikogebiet?

Es gibt zwei Kriterien, um zu wissen, welche Gebiete oder Länder als Risikozonen gelten. Bei den EU-Staaten und dem Schengenraum gilt die EU-Empfehlung 2020/1475 vom 13. Oktober, die darin genannten Kriterien werden herangezogen. Alle Passagiere aus Staaten deren Markierung in Rot oder Grau bei der EU vorliegt, müssen diesen Test durchführen. Die Corona-Ampel der ECDC wird einmal wöchentlich aktualisiert, und ist HIER zu finden. Mit Stand heute sind fast alle EU-Staaten davon betroffen.

Für nicht EU-Staaten ist die „Basisreferenz“ der Inzidenz wert der letzten 14 Tage. Sollte dieser über 150 pro 100.000 Einwohner liegen ist dieser Test vorzulegen.

Reisebüros, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Schiffsgesellschaften sind dazu verpflichtet die Kunden über diese aktuelle Gesetzeslage zu informieren.

Ein negativer Test ist aber keine 100 % Garantie

Selbst wenn man einen negativen Test vorlegen kann, ist dies keine Garantie für eine problemlose Einreise. Die Gesundheitsbehörden werden weiterhin die Überwachung an den Flughäfen und Häfen mit Wärmebildkameras etc. Durchführen. Wenn es dort zu Auffälligkeiten kommt, kann ein weiterer Test angeordnet werden. Sollte dieser positiv ausfallen wird eine entsprechende Quarantäne vor Ort angeordnet.

Ebenfalls ist es möglich, dass ein solcher Test angeordnet werden kann, sollte man ohne negativen Test einreisen wollen oder dieser nicht den Kriterien entsprechen. Bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben kann die Mindeststrafe bei bis zu 3.000 Euro liegen.

Das kanarische Tourismusgesetz bezüglich der Vorlage eines negativen Tests in der Unterkunft ist aber weiterhin gültig. Hier wird man also doppelt kontrolliert. – TF

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