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Autonomo-Verband: Maßnahmen sind ein „Misserfolg“ – Nachbesserungen dringend notwendig!

Spanien – Der Verband der Autonomos (ATA), also kleinen Selbstständigen bezeichnet die vom Staat getroffenen Hilfsmaßnahmen als „Misserfolg“ und fordert deutliche Nachbesserungen. Der Verband hat seine Mitglieder befragt und stellte dadurch fest, dass 56 % der kleinen Selbstständigen im Land, die Mitarbeiter beschäftigen, diese Zahl der Beschäftigten reduzieren muss, um wirtschaftlich zu überstehen. 72 % aller Selbstständigen hat Probleme die wirtschaftliche Lage auszuhalten und diese würde bei einem erneuten Lockdown wohl kaum zu retten sein.

Sicher sind sich 20,1 % der Befragten, dass die Tätigkeit dann komplett eingestellt werden muss. 35,3 % sagen, dass es „sehr wahrscheinlich ist“, dass die Tätigkeit dann eingestellt wird. Weitere 16,4 % rechnen damit das es sehr schwer wird und eine Verkleinerung das mindeste ist, was dann passieren müsse. Nur 19,5 % der Selbstständigen würde einen neuen Lockdown wohl überstehen, laut eigenen Angaben.

80 % der Selbstständigen haben angegeben, dass man starke Umsatzeinbußen hinnehmen musste, verglichen mit dem gleichen Zeitraum 2019. 14,24 % der Selbstständigen verdienen nicht einen einzigen Euro. Bei 60 % der Selbstständigen liegt der Umsatz bei maximal 40 % aus dem Vorjahr. Lediglich 10 % der Selbstständigen gab an, etwa den gleichen Umsatz wie 2019 generiert zu haben.

Seit dem Ende des Lockdowns und dem daraus resultieren Ende der direkten Hilfen (Cese de Actividad) haben nur 5 % aller Selbstständigen die Verlängerung dieser Gelder beantragt. Lediglich 4 % aller Selbstständigen haben diese Hilfe auch zugesprochen bekommen. Das Hauptproblem ist hier, dass man Nachweisen muss, dass der Umsatz maximal 25 % des Quartals 3 (Juli bis einschl. September) von 2019 erreicht. Aus diesem Grund spricht der Verband klar von einem „Misserfolg“.

Daher sagte der Präsident des Verbandes, Lorenzo Amor, dass „wir uns in einer Notsituation befinden, wir haben der Regierung ein SOS geschickt. Es ist notwendig Maßnahmen umzusetzen, die sowohl die Aktivität der Selbstständigen als auch deren Angestellten sichert“. – TF

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