Spanien – Quasi in letzter Minute hat man sich wohl auch bei der Verlängerung des ERTE-Programms geeinigt. Auch hier fehlt, wie bei den Coronahilfen für Selbstständige noch der finale Gesetzestext. Beides soll heute im Ministerrat verabschiedet werden. Nach ersten Informationen soll das ERTE-Programm ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 verlängert werden. Die Arbeitgeber hatten zum Abend des gestrigen Montags keine Zustimmung für das ERTE-Programm gegeben, die Regierung legte über Nacht wohl nochmals nach und im Morgengrauen haben dann auch die Arbeitgeber die Zustimmung erteilt.
Laut weiteren Angaben sollen sowohl Einzelhandel als auch Gastgewerbe im ERTE-Programm enthalten bleiben. Der Arbeitgeberverband CEOE hatte die Zustimmung verweigert, weil diese beiden Branchen im Entwurf von gestern Abend nicht inkludiert waren. Lediglich der Tourismus direkt war im Vorschlag der Regierung enthalten.
Zudem hat die Regierung wohl angeboten, das ERTE so auszuweiten, dass im Falle einer lokalen oder regionalen Beschränkung durch eine staatliche Behörde wie z.B. Kapazitätsgrenzen, reduzierte Stunden oder Aktivitäten das ERTE auch greifen soll. Damit erlangt das Programm eine größere Flexibilität, somit können alle auch im Falle von Neuausbrüchen von dem Programm profitieren. Zumindest bis zum 31. Januar 2021.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer wurden ebenfalls verbessert. Diese zahlen nun reduzierte Beiträge von 100 % im Oktober, 90 % im November, 85 % im Dezember und 80 % im Januar. Allerdings gilt dies nur für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern. Ab 50 sehen die Stufen wie folgt aus: 90 %, 80 %, 75 % und im Januar dann 70 %.
Die Eckpunkte
- Gültig bis 31. Januar 2021, wobei eine erneute Verlängerung nicht ausgeschlossen wird.
- Es gibt nun 3 Arten von ERTE, das Programm wegen höherer Gewalt für bestimmte Sektoren (Liste unbekannt), ERTE für Unternehmen die von diesen Sektoren abhängig sind, ein Nachweis der Abhängigkeit von mindestens 50 % muss erbracht werden. Letzteres ist neu, das ERTE für Neuausbrüche, welches für alle Unternehmen gilt deren Tätigkeit beschränkt wird
- Reduzierte Sozialabgaben, die sich an der Menge der Beschäftigten orientierten mit Stichtag 29. Februar 2020.
- Die Ersatzleistung bleibt bei 70 % für den Arbeitnehmer unabhängig der beanspruchten Laufzeit des Arbeitnehmers.
- Die Zeit im ERTE wird nicht vom Anspruch der Sozialleistungen im Falle der Arbeitslosigkeit abgezogen, sofern man bis Ende 2021 den Job verliert. Verliert man den Job erst 2022, wird die verbrauchte Zeit ab Oktober 2020 mit angerechnet.
- Der Kündigungsschutz bleibt für sechs Monate erhalten, nachdem das ERTE für den Arbeitnehmer beendet wurde, jedoch startet die Zählung mit dem ersten Tag der Wiederaufnahme der Tätigkeit, auch wenn dies nur mit wenigen Stunden pro Woche beginnt.
- Das neue ERTE inkludiert auch vollständig Saisonkräfte, die in diesem Jahr keine Chance hatten eine Tätigkeit aufzunehmen.
Da der endgültige Gesetzesentwurf noch nicht final verabschiedet wurde raten wir dazu, sobald das Gesetz verabschiedet ist, die eigene Gestoria zu beauftragen die für das eigene Unternehmen relevanten Informationen auszuarbeiten. – TF
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