Wir hatten schon einmal darüber berichtet, die Abläufe in Spanien beim Thema Flüchtlinge sind deutlich anders als man diese beispielsweise aus Deutschland kennt. Alle Flüchtlinge, die auf den Kanaren ankommen werden in die CIE‘s gebracht, sofern es der Gesundheitszustand zulässt. Dort haben Sie dann ggf. die Chance einen Asylantrag zu stellen, die Mitarbeiter des CIE müssen gesetzlich dafür Sorge tragen, dass diese Anträge binnen 4 Tage in die entsprechenden Behörden gebracht werden. Die erste Überprüfung des
Antrages kann bis zu 6 Monate dauern. Damit ein Antrag aber überhaupt gestellt werden kann, ist ein Nachweis erforderlich über die Identität der Person. Solange diese nicht geklärt werden kann, ist ein Antrag auch nicht möglich. Ebenfalls verwirken die Personen das Anrecht auf Asyl, wenn die Einreise illegal nach Spanien erfolgt. Die einzige Ausnahme in diesem Fall ist, dass die Person den Status des Kriegsflüchtlings nachweisen kann und die Person geflüchtet ist, um das eigene Leben zu schützen. Dazu wäre aber auch wieder der Personennachweis erforderlich. Das Gesetz regelt klar, dass ein Antrag in einer Botschaft oder einem Konsulat gestellt werden muss, bevor man einreisen darf, auch möglich ist es den Antrag an einem Grenzposten einzureichen. Die zuständigen Behörden können bei Zuwiderhandlung die umgehende Ausweisung aus Spanien anweisen. Diese Praxis wurde sogar vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, denn Spanien gibt jedem Menschen das Recht einen Antrag zu stellen, das ist gesetzlich vorgesehen, wenn sich Menschen jedoch nicht an das Gesetz halten haben Sie diesen Anspruch verwirkt.
Sollten alle erdenklichen „Probleme“ beseitigt sein kann der „Flüchtling“ sein Recht auf einen Asylantrag nutzen. Wird der Antrag abgelehnt, kann eine Revision erfolgen, wird diese auch abgelehnt, kann der Asylsuchende noch eine gerichtliche Revision einlegen, die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. In sehr vielen Fällen werden auch diese Anträge abgelehnt.
Wenn der Flüchtling das recht hat einen Antrag zu stellen, ist er offiziell Asylsuchender. Das staatliche Aufnahme- und Integrationsprogramm (Sistema de Acogida e Integración, SAI) sorgt für die Unterbringung und Deckung der Grundbedürfnisse von Asylsuchenden während der Bearbeitung ihres Asylantrags. Es läuft über 18 Monate (24 Monate für vulnerabele Personen) und ist in drei Phasen von jeweils 6 Monaten unterteilt:
– 1. Phase: Unterbringung und Versorgung in einer Aufnahmeeinrichtung (staatliche Einrichtungen (Centros de Acogida a Refugiados, C.A.R.) oder von NGOs betriebene Unterkünfte), ein monatliches Taschengeld von ca. 50 € für Erwachsene und umfassende Hilfen zur Integration
– 2. Phase (Integrationsphase): Unterbringung in privaten Wohnungen und Unterkünften und finanzielle Unterstützung zur Deckung der grundlegenden Bedürfnisse, falls erforderlich, und Hilfen zur Integration
– 3. Phase (Unabhängigkeitsphase): nur noch zielgerichtete Unterstützung und finanzielle Hilfen für bestimmte Ausgaben
Das Programm beginnt normalerweise erst ab der Registrierung des Asylantrags. Wegen der teilweise langen Wartezeiten bis zu dem Termin für die Registrierung wurde eine Übergangszeit von 30 Tagen eingeführt. Während dieser werden Asylsuchende in Kurzzeitunterkünften wie Hostels oder Hotels untergebracht.
Die Integrationshilfen in der ersten Phase umfassen psychologische Unterstützung, Rechtsberatung, Bildungsaktivitäten, Sprachkurse, soziale und kulturelle Trainings, Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, Kinderbetreuung und Freizeitangebote.
Asylsuchende, die nicht in offiziellen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, haben keinen Zugang zu diesem Programm. Für sie sind daher keine Unterstützungsleistungen (finanzieller Art oder andere Leistungen) aus dem staatlichen Programm vorgesehen.
Wenn diese Zeit erfolgreich abgeschlossen wurde, beginnt die Integration, dafür werden weitere sechs Monate Zeit kalkuliert. Weitere Schulungsmaßnahmen, wie Sprache werden durchgeführt, man versucht die Menschen zueinander zu bringen. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, beginnt die letzte Phase, die autonome Lebensweise des Asylanten, auch dafür werden weitere 6 Monate kalkuliert.
Bei der autonomen Lebensweise dienen die Asylzentren des CEAR als eine Art Sozialamt für sechs Monate, die Asylanten arbeiten gemeinsam mit den Sachbearbeitern daran einen Job zu finden, welches die weitere Integration fördert. Zusätzliche Fördermaßnahmen können ggf. angewendet werden so fern dies sinnvoll erscheint, dadurch kann der gesamte Prozess auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Zentren des CEAR helfen auch bei möglichen Gründungen von eigenen Firmen. Weiterhin wird auch Hilfe im juristischen Bereich bereitgestellt.
Asylsuchende und international Schutzberechtigte haben laut Gesetz vollen Zugang zum spanischen Gesundheitssystem. Sie haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie andere in Spanien Versicherte, einschließlich Fachbehandlungen.
Für Arztbesuche benötigt man die Krankenversicherungskarte (Tarjeta sanitaria). Diese wird bei einem Gesundheitszentrum (Centro de Salud) am Wohnort beantragt. Dafür benötigt man eine Bestätigung der spanischen Sozialversicherungsanstalt INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social), dass ein Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung besteht.
Irreguläre, d.h. nicht registrierte Geflüchtete und Personen deren Anträge abgelehnt wurden haben lediglich Zugang zu medizinischer Versorgung in Notfällen.
Im Jahr 2018 wurden 76% der eingereichten Asylanträge (insgesamt 54.065 in Spanien) abgelehnt, dies bedeutet, dass 41.089 Personen kein Asyl bekommen haben. Das ist die höchste Quote innerhalb der EU, Frankreich kommt mit 73% Ablehnung knapp dahinter. Zum Vergleich: In Deutschland wurden 50% der Anträge angenommen. Ähnliche Werte brachte auch das Jahr 2017 mit sich, die Ablehnung in Spanien lag bei 65% während Frankreich 70% der Anträge ablehnte, Deutschland hatte ebenfalls ein 50/50 Wert.
Woher Stammen denn die meisten Flüchtlinge in Spanien?
Das ist eindeutig, aus Südamerika, hier besonders Venezuela und Kolumbien, aber auch Honduras und El Salvador bringen immer wieder Flüchtlinge hervor. Aus Afrika ist der Gesamtanteil der Flüchtlinge recht gering. Wenn man den gesamten Kontinent zusammenrechnen würde, würde dieser nicht auf die Summe an Asylanträgen kommen, die alleine das Land Venezuela hervorbringt.