Madrid – Eine richterliche Verfügung aus Madrid kippt das allgemeine Rauchverbot in der Region Madrid als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus. Dies könnte weitreichende Folgen für andere Regionen in Spanien haben. Richter Alfonso Villagómez aus der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichtes in Madrid hat die Regelung die in Madrid, wie auch auf den Kanaren angewendet wird als verfassungswidrig eingestuft. „Die Grundrechte können in der Gemeinschaft Madrid nicht ohne vorherige Erklärung des Alarmzustandes eingeschränkt werden“, so der Richter.
Er erklärte auch, dass er festgestellt habe, dass dieses Rauchverbot aufgrund einer Empfehlung des spanischen Gesundheitsministeriums erlassen wurde. Es ist aber keine gesetzliche Regelung, sondern nur eine Empfehlung. Damit es eine gesetzliche Regelung werden würde, fehlt der entsprechende Eintrag im Amtsblatt von Spanien.
Er erklärte weiter, dass die Grundrechte in Spanien zwar „nicht unbegrenzt sind“, aber eine Beschneidung nur in „Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen dafür stattfinden darf“. Dem Richter ist durchaus „bewusst“, das Spanien aufgrund der Pandemie in einer schweren Lage ist und das es „notwendig ist gesundheitliche und wirtschaftliche Probleme kombiniert zu lösen“, aber „COVID-19 hat viele regulatorische und rechtliche Probleme aufgedeckt“. Diese „müssen vom Verfassungsgericht gelöst werden“. Es sei aber „nicht notwendig, neue Rechtsinstrumente zu entwerfen“, wie von einige gefordert, weil „diese bereits im spanischen System existieren, diese müssen nur korrekt genutzt werden“. – TF
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