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Geschichte: Der Tag der Verfassung – Día de la Constitución in Spanien

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Der Tag der Verfassung ist in Spanien einer der wichtigsten Feiertage überhaupt. Er findet am 6. Dezember in jedem Jahr statt (Día de la Constitución). Die aktuelle gültige Verfassung von Spanien ist seit dem 29. Dezember 1978 in Kraft. Gefeiert wird der 6. Dezember, weil an dem Tag die spanische Verfassung in einer Volksabstimmung vom spanischen Volk ratifiziert wurde und damit als gültig bestätigt wurde. Es ist also grundlegend falsch, wenn jemand behauptet die Verfassung wurde dem spanischen Volk aufgezwungen.

Vor der aktuellen spanischen Verfassung gab es eine andere Verfassung, die der spanischen Republik, diese trat am 9. Dezember 1931 in Kraft und wurde von Franco eingeführt. Sie wird auch oft als Franco-Verfassung bezeichnet. Im Gegensatz zur aktuellen Verfassung wurde diese Verfassung durch die Diktatur dem spanischen Volk aufgezwungen.

So entstand die Verfassung von Spanien

Der Entstehungsprozess der spanischen Verfassung begann nach dem Tod des Diktators Franco (1975) in einer sogenannten Transition, also eine Epoche des friedlichen Übergangs weg von der Diktatur, hin zu einem europäischen Staat mit westlichen Werten und Mustern. Letztendlich wollte der eingesetzte König Juan Carlos I. Einen weg Richtung demokratischem Staat einschlagen. Der damalige Präsident Carlos Arias Navarro lehnte diesen Weg jedoch ab und trat 1976 zurück. Der König setzte mit Adolfo Suárez González einen neuen Präsidenten ein, der den weg hin zu einer Demokratie mit dem König gegangen ist.

An der Verfassung arbeiteten sieben Personen, die sogenannten „Väter der Verfassung“. Dies waren Gabriel Cisneros (UCD, Partei von Adolfo Suárez), José Pedro Pérez-Llorca (UCD), Miguel Herrero y Rodríguez de Miñón (UCD), Miquel Roca und Junyent (Pacte Democràtic per Catalunya, katalanisches Parteibündnis), Manuel Fraga Iribarne (AP, Vorgänger der PP-Partei), Gregorio Peces-Barba (PSOE) und Jordi Solé Tura (PSUC, kommunistische Partei aus Katalonien). Alleine an dieser Liste kann man sehen, dass beispielsweise Katalonien einen großen Anteil an der heute gültigen spanischen Verfassung hat.

Am 31. Oktober 1978 hatte das spanische Parlament (Congreso de los Diputados) mit 325 Stimmen für die Verfassung gestimmt. Es enthielten sich 14 Abgeordnete und 6 stimmten dagegen, 5 waren nicht anwesend. Anschließen stimmte auch der spanische Senat (ähnlich wie der Bundesrat in Deutschland) für die aktuelle Verfassung es stimmten 226 für die Verfassung, 8 enthielten sich und 5 stimmten dagegen, 14 Senatoren waren nicht anwesend. Danach kam die Volksabstimmung im Land, mit einer deutlichen Mehrheit von 87,78 % der Wähler, stimmte die Bevölkerung bei der Wahl für die spanische Verfassung. Es ist damit auch die einzige Verfassung von Spanien, die durch das Volk ratifiziert wurde. Bis dahin gab es 12 Vorgänger die entweder von Königen oder sonstigen Landesführer eingesetzt wurden.

Am 27. Dezember 1978 unterzeichnete der damalige König Juan Carlos I. Die nun gültige spanische Verfassung. Diese traf am 29. Dezember 1978 dann final in Kraft.

Aktuelles zur spanischen Verfassung

1992 gab es eine Änderung der spanischen Verfassung, diese war notwendig, um den EU-Vertrag zu ratifizieren. Es wurde lediglich ein Wort ausgetauscht. In Artikel 13 Absatz 2 wurde „aktives Wahlrecht“ durch „aktives und passives Wahlrecht“ ersetzt. Im Jahr 2011 wurde die Verfassung in Artikel 135 erweitert, es wurde eine sogenannte „Schuldenbremse“ hinzugefügt.

Die spanische Verfassung basiert auf einer unauflöslichen Einheit der spanischen Nation, die eine gemeinsame und unteilbare Heimat aller Spanier darstellt. Eine territoriale Organisation auf Grundlage der Autonomie der Gemeinden, Provinzen und autonomen Gemeinschaften unter denen der Grundsatz der Solidarität geregelt ist gehören ebenfalls zum Fundament der spanischen Verfassung.

Die Verfassung von Spanien legt die Funktionstrennung fest, dies ist nicht mit der Gewaltenteilung zu verwechseln.

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